Pferdebesitzer müssen Hausbesuchsgebühr zahlen
Gemäß der im November 2022 in Kraft getretenen neuen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist fortan eine Hausbesuchsgebühr für HalterInnen von Haustieren und Pferden zu erheben. Verschiedene Reitsportverbände hatten jüngst Zweifel an der Verpflichtung einer Hausbesuchsgebühr für Pferdehalter gestreut. Die Bundesierärztekammer (BTK) weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Pferde nicht in die Kategorie landwirtschaftlich genutzte Tiere
fallen und die Gebühr bei einem Haus- bzw. Stallbesuch fällig wird.
Quelle: vetion