Positionspapier des BRS zur Fristverlängerung beim Umbau von Abferkelbuchten
Spätestens ab Februar 2036 müssen Sauenhalter ihre Abferkelbuchten auf Bewegungsbuchten umgebaut haben. In einem Positionspapier hat der BRS einen Bestandsschutz für Altanlagen gefordert, um wirtschaftliche Härten und strukturelle Verwerfungen zu vermeiden. Analog zur Diskussion um die Fristverlängerung des EU-Verbrenner-Verbots bei PKWs muss auch über einen Bestandschutz von Abferkelbuchten in bestehenden Ställen in Deutschland diskutiert werden. Die Verpflichtung zum Einbau von Bewegungsabferkelbuchten bei Neubauten oder Umbauten steht außer Frage – die Diskussion betrifft ausschließlich die bis zum 09.02.2036 laufende und verpflichtende Umbaufrist für bestehende Anlagen.
Quelle: BRS