26.11.2024rss_feed

Rund 60 Änderungswünsche zur Tierschutz-Novelle

Rund 60 Änderungswünsche haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes angemeldet. Das geht aus den Ausschussempfehlungen für die Plenumssitzung hervor. Die Länder wollen unter anderem zusätzliche Verordnungsermächtigungen in das Gesetz aufnehmen. Auf diese Weise sollen Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren, zur Tierschutzkennzeichnung von Lebensmitteln, für Sachkundenachweise zur Haltung von Nutz- und Heimtieren sowie für Krisenpläne bei Havarien und Bränden in Tierhaltungen ermöglicht werden. Darüber hinaus wollen die meisten Länder eine Sachkundepflicht für Landwirte zur Schädlingsbekämpfung, ein Verbot der Pelztierhaltung und eine Neudefinition von Qualzucht. Unter Qualzucht soll künftig beispielsweise auch fallen, wenn das Gebären oder die Fortpflanzung nicht mehr natürlich möglich sind.

Quelle: ADR