Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den EU-Grenzen
Der Schutz von Tieren beim Transport endet nicht an den Außengrenzen der Europäischen Union. Die Anforderungen an die Zeitabstände für das Füttern und Tränken sowie an die Beförderungs- und Ruhezeiten gelten auch für den Teil der Beförderung, der außerhalb der EU stattfindet. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche entschieden.
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Quelle: topagrar