Schweiz rüstet sich für die Blauzungenkrankheit
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 16. Mai 2007 Bekämpfungsmassnahmen gegen die Blauzungenkrankheit festgelegt. So soll die Schweiz bei einer Einschleppung der Krankheit schnell reagieren können. Könne die Krankheit im Anfangsstadium entdeckt werden, sollen laut dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die befallenen Tiere getötet werden, betroffene Betriebe gesperrt und der Tierverkehr in den betroffenen Zonen verboten werden. Werde die Krankheit erst später entdeckt, lasse sich der Seuchenherd nicht mehr innerhalb weniger Wochen tilgen, schreibt das BVET in einer Mitteilung. Die befallenen Tiere würden in diesem Fall nicht getötet. Vielmehr würden die Veterinärbehörden versuchen, mit Tierverkehrs-Sperren eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Um eine Einschleppung der Blauzungenkrankheit zu verhindern, müssen sämtliche Wiederkäuer, die in die Schweiz importiert werden, ab dem 1. Mai auf die Blauzungenkrankheit untersucht werden.
Quelle: AHO Aktuell