Startstuss für Initiative Tierwohl - Erste Audits ab Mai 2015
Der Startschuss der Initiative Tierwohl ist gefallen. Seit dem 1. Januar 2015 zahlen die teilnehmenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in den Tierwohlfonds ein, aus dem Tierwohlmaßnahmen finanziert werden. Ab Mai (Schwein) bzw. Juli 2015 (Geflügel) beginnen unabhängige Kontrolleure, die umgesetzten Tierwohlmaßnahmen bei den Landwirten zu überprüfen, so dass Fleisch- und Wurstwaren aus Tierwohlbetrieben voraussichtlich im Sommer (Schwein) bzw. Herbst (Geflügel) auf den Markt kommen werden.
Finanzierung gesichert: 255 Mio. Euro für den Fonds
Finanziert wird der Mehraufwand für die Tierhalter durch die teilnehmenden Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Diese zahlen pro verkauftem Kilo Fleisch – egal ob frisch oder verarbeitet – einen festen Betrag in einen Tierwohl-Fonds ein, sowohl beim Schweine- als auch beim Geflügelfleisch sind dies vier Cent pro Kilo. In diesem Jahr wird die Initiative rund 85 Millionen Euro auszahlen können. Für jedes umgesetzte Tierwohlkriterium erhalten die Tierhalter einen bestimmten Tierwohlzuschuss – und zwar unabhängig vom Marktpreis.
Nach dem Erstaudit bekommt der Tierhalter ein Zertifikat. Dieses berechtigt zur Teilnahme an der Initiative. Die Verpflichtungserklärung zur Teilnahme umfasst mindestens drei Jahre. Der Tierhalter verliert jedoch seinen Anspruch auf die Zahlung des Tierwohlzuschusses, wenn die im Erstaudit dokumentierten und zertifizierten Kriterien nicht umgesetzt werden. In solchen Fällen sind bereits gezahlte Zuschüsse zurückzuzahlen.
Der Tierwohlzuschuss wird von einer von der Trägergesellschaft beauftragten Clearingstelle rückwirkend für das vergangene Quartal ausgezahlt. Er setzt sich aus einem jährlichen Grundbetrag von 500 €/Standort (VVO-Nummer) und dem individuellen Tierwohlzuschuss zusammen. Dieser ist für die Schweinemast auf 3,00 bis max. 9,00 €, in der Ferkelaufzucht auf 1,00 bis max. 3,00 € und in der Sauenhaltung auf 2,00 bis max. 6,00 €/Tier begrenzt, um möglichst vielen Tierhaltern den Zugang zu gewährleisten.
Die Zahlung des individuellen Tierwohlzuschusses wird auf max. 3,5 Schlachtschweine/Mastplatz bzw. 8,7 Ferkel/Aufzuchtplatz beschränkt. Bei einer Nachfrage, die höher ist als die zur Verfügung stehenden Fondsmittel, wird die Teilnahme nach dem Datum der gemeldeten Umsetzungsfristen begrenzt.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller wichtigen Fakten:
Auf der Internetseite www.initiative-tierwohl.de finden Interessierte die Teilnahmebedingungen und die Kriterienhandbücher:
Kriterienkatalog Ferkelaufzucht
Die zu erfüllenden Kriterien sind darin genau beschrieben. In der Initiative zum Tierwohl Schwein und Geflügel haben sich Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel gemeinsam die Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung zum Ziel gesetzt.
Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH i.G./ Dr. Simone Müller (TLL)