Strategie zur Europäischen Forschung
Mit einem Anteil von nahezu 30 Prozent an der weltweiten Wissensproduktion ist Europa grundsätzlich gut aufgestellt, um als ein Kontinent der Ideen seine Zukunftsfähigkeit zu sichern und eine führende Position in Wissenschaft, Forschung und Technologie zu behaupten, heißt es in der als Unterrichtung vorliegenden Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (18/2260). Die Bundesregierung weist daraufhin, dass Deutschland dazu als größte Forschungsnation Europas einen wesentlichen Beitrag leistet. Gleichwohl verschärfe sich der globale Wissens- und Innovationswettbewerb zunehmend: So würden bedeutende wissenschaftlich-technologische Zentren und Innovationskapazitäten vor allem in Asien mit großer Dynamik weiter ausgebaut. Die Forschungsausgaben würden in dieser Weltregion (2012: 561 Milliarden US-Dollar; 2014: 632 Milliarden US-Dollar) nach aktuellen Schätzungen sehr viel schneller als in Europa (2012: 350 Milliarden US-Dollar; 2014: 351 Milliarden US-Dollar) wachsen. Neben stärkerer Konkurrenz würden sich aber aus dieser Entwicklung auch neue Kooperationschancen ergeben, die es im gegenseitigen Interesse zu nutzen gelte, heißt es in der Unterrichtung.
Vor diesem Hintergrund brauche Europa einen leistungsfähigen, offenen und für die besten Talente aus aller Welt attraktiven gemeinsamen Forschungsraum, in dem die ihn tragenden nationalen Wissenschaftssysteme untereinander effektiver zusammenarbeiten und sich nach außen noch stärker vernetzen. Das wichtigste Instrument auf europäischer Ebene sei das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020, das als zentraler Baustein des Europäischen Forschungsraums für den Zeitraum von 2014 bis 2020 circa 77 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung stelle. Damit würden Aktivitäten entlang der gesamten Innovationskette gefördert von der Grundlagenforschung über die anwendungsnahe Forschung bis hin zur Vorbereitung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen.
Als Ziel nennt die Bundesregierung den Ausbau der Effektivität der nationalen Forschungssysteme, die Schaffung einer optimalen länderübergreifenden Zusammenarbeit und die Förderung von Wettbewerb. Ferner soll ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher geschaffen werden und die Gleichstellung der Geschlechter vorangetrieben werden. Es solle ein optimaler Austausch sowie der Zugang zu und der Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen gewährleistet werden und die internationale Dimension des Europäischen Forschungsraums erschlossen werden.
Im Inland legt die Bundesregierung Wert auf die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten zwischen Bund und Ländern durch Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG) zur nachhaltigen Stärkung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen. Zudem müsse die Hightech-Strategie zu einer umfassenden ressortübergreifenden Innovationsstrategie entwickelt werden und der Pakt für Forschung und Innovation weiter geführt werden. Die Exzellenzinitiative soll evaluiert werden und die Teilnahme von deutschen Akteuren an Horizont 2020 gesteigert werden. So soll die Leistungsfähigkeit des Europäischen Forschungsraums insgesamt gestärkt und die Aktivitäten und Initiativen der deutschen Wissenschaftsorganisationen ausgebaut werden.
Quelle: Dt. Bundestag