05.06.2015rss_feed

Tagung der DVG-Fachgruppe Tierseuchen

Am 27. und 28. Mai 2015 fand am Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin die Tagung der Fachgruppe Tierseuchen der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) statt. Während der gut besuchten Tagung wurde wie immer ein komprimierter Überblick über das aktuelle Tierseuchengeschehen in Deutschland und Europa gegeben. Einleitend gab Prof. Dr. Bätza vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Übersicht zum Stand des Europäischen Tiergesundheitsgesetzes. Ziel des Gesetzes ist die Schaffung eines einzigen transparenten Rechtsrahmens für das Tierseuchenrecht innerhalb Europas. Zentrale Bestandteile sind Vorbeugungsstrategien und allumfassende Prinzipien für neue Herausforderungen. Weiterhin soll eine Konsistenz zu anderen Bereichen wie Tierschutz, Lebensmittelsicherheit, Klimaschutz oder Biodiversität geschaffen werden. Prof. Bätza wies darauf hin, dass Details, die für die Umsetzung des gesetzlichen Rahmens geschaffen werden müssen, delegierte Rechtsakte darstellen. Dabei haben die Mitgliedstaaten ein relativ geringes Mitspracherecht. Das Gesetz soll im dritten Quartal 2015 verabschiedet werden. Es wird jedoch erst im Jahr 2020 Anwendung finden. Zentraler Bestandteil des Gesetzes sind die Zuständigkeiten des Tierhalters und des Tierarztes, wobei die Bestandsbetreuung durch den Tierarzt hervorgehoben wird.


Prof. Dr. Menge vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtete über die amtliche Tuberkulosefreiheit Deutschlands. Er arbeitete in seinem Beitrag heraus, dass die Bekämpfung der Tuberkulose ein gutes Beispiel für effektive Sanierungsverfahren ist, so dass Deutschland Ende der 90er Jahre als frei von der Tbc erklärt werden konnte. Allerdings kam es seit 2008 immer wieder zu einer größeren Anzahl von Fällen, vor allem im Voralpengebiet und in Niedersachsen. Auffällig war, dass bei den Fällen im Voralpengebiet Mycobacterium caprae auftrat. Inzwischen wurde Rechtssicherheit geschaffen, und es wurden als Erreger der Rindertuberkulose Mycobacterium bovis und Mycobacterium caprae in der überarbeiteten Tuberkuloseverordnung festgelegt. Als Konsequenz der aufgetretenen Fälle wurde eine Stichprobenuntersuchung in allen Bundesländern in der Tuberkuloseverordnung vorgeschrieben. Die Untersuchungen konnten im April 2014 abgeschlossen werden. Der Status Deutschlands als frei von der Tuberkulose ist demnach aktuell nicht gefährdet. Allerdings ist immer wieder mit Fällen zu rechnen, und auch eine Übertragung vom Tier auf den Menschen und vice versa kann nicht ausgeschlossen werden.

Dr. Köhler vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) trug über Diagnoseverfahren zur Feststellung der Tuberkulose vor. Insgesamt, so Dr. Köhler, ist der Gamma-Interferon-Test weniger spezifisch als der Hauttest. Sie hob hervor, dass die Kombination beider Testverfahren gut geeignet sei, um Ergebnisse abzusichern. Eine Impfung verhindere jedoch die zur Verfügung stehenden Diagnoseverfahren.

Dr. Eschner aus Erfurt berichtete über Erfahrungen mit Umgebungs- bzw. Sockentupferproben zum Nachweis von Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis (MAP). Beide Verfahren sind besonders als Einstieg in eine Paratuberkulosesanierung gut geeignet, sofern anschließende Untersuchungen in Kombination aus PCR und kulturellem Nachweis erfolgen. Als entscheidend für eine Bekämpfung dieser Krankheit hob er Hygienemaßnahmen wie Geburtshygiene, Trennung von Kuh und Kalb und ein einwandfreies Erstkolostrum von MAP-freien Kühen hervor.

Frau Dr. Wernike vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellte die Frage, ob wir mit dem Schmallenberg-Virus leben müssen. Zunächst arbeitete sie heraus, dass die Antikörpertiter bei den meisten serokonvertierten Tieren über zwei Jahre sehr stabil waren, wobei es auch einzelne Tiere gibt, bei denen die Antikörpertiter rasch wieder sinken. Insgesamt scheint das Virus molekularbiologisch außerordentlich stabil zu sein, wie Sequenzierungen ergeben haben. Serologische Untersuchungen zeigten, dass das Virus auch Ende 2014 weiter zirkuliert. Zunehmend werden auch wieder RNA-Nachweise dokumentiert. Als Reservoir, so Dr. Wernike, kommen vor allem Insekten infrage, wobei auch Wildwiederkäuer eine Rolle spielen können. Wildwiederkäuer werden regelmäßig serologisch positiv getestet, allerdings ist ein RNA-Nachweis im Wild bisher noch nicht gelungen. Auch konnten bisher keine Missbildungen bei Neugeburten gefunden werden. Interessanterweise können auch Wildschweine serokonvertieren, was bei Hausschweinen nicht der Fall ist. Auch karnivore Tiere wie Füchse oder Dachse konnten bisher nicht serologisch positiv getestet werden.

Prof. Dr. Beer vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stellte Aktuelles zum Blauzungengeschehen in Europa vor. Zunächst stellte er den Erfolg der Impfung gegen BTV-8 heraus. Mit dieser Maßnahme konnte das Virus erfolgreich bekämpft werden, und Deutschland gilt seitdem als frei von BTV-8, was durch regelmäßige stichprobenartige serologische Untersuchungen und auch durch ein Gnitzenmonitoring bestätigt wird. Die Kosten des Seuchenzuges veranschlagte er mit mehr als einer Milliarde Euro. Weiterhin ging er auf neue Serotypen ein, die molekularbiologisch den Blauzungenviren zuzuordnen sind, die jedoch offensichtlich andere Verbreitungsmechanismen nutzen. Sie scheinen nicht über Insekten, sondern vertikal und durch Kontakt übertragen zu werden. Weiterhin wurden Daten zur Verbreitung von BTV-4 in Südspanien, Italien und vor allem auf dem Balkan vorgestellt und die Möglichkeit diskutiert, ob dieser Stamm Mitteleuropa erreichen kann.

Quelle: ADR