Tiergesundheitsgesetz trat am 1. Mai in Kraft
Am 1. Mai 2014 ist das neue Tiergesundheitsgesetz in Kraft getreten und löste somit das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Bekämpfung von Tierseuchen, setzt aber verstärkt auch auf Prävention.
Das Tiergesundheitsgesetz enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss. Das sind neben den Amtsveterinären künftig zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Zudem wird für Tierhalter ein rechtlicher Rahmen geschaffen, vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern, zum Beispiel durch eigenbetriebliche Kontrollen oder verpflichtende hygienische Maßnahmen.
Eine weitere neue Rechtsgrundlage ermöglicht künftig ein Monitoring über den Gesundheitsstatus von Tieren: Durch die Untersuchung repräsentativer Proben können damit Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden. Außerdem können die zuständigen Behörden künftig Schutzgebiete einrichten. Das sind Gebiete, die überwiegend frei sind von bestimmten Tierseuchen und in die insoweit Tiere nur mit nachgewiesenem entsprechenden Gesundheitsstatus verbracht werden können.
Im Rahmen der Prävention soll zukünftig das Friedrich Loeffler-Institut die weltweite Tierseuchensituation beobachten und frühzeitig auf eventuelle Gefahren aufmerksam machen, zum Beispiel die drohende Einschleppung von Tierseuchenerregern durch lebende Tiere oder Erzeugnisse. Zudem soll am Friedrich Loeffler-Institut eine Ständige Impfkommission Veterinärmedizin
etabliert werden, die mit Blick auf die Tierseuchensituation in Deutschland Impfempfehlungen erarbeiten soll.
Die grundlegende Überarbeitung und Neukonzeption des Gesetzes war auch im Hinblick auf die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts innerhalb der EU erforderlich geworden, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf die Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt. Der Handel mit Tieren, Teilen von Tieren oder Erzeugnissen daraus innerhalb der EU und mit Drittstaaten steigt stetig. Da mit den Tieren und den Produkten Tierseuchenerreger verbreitet werden können, wächst die Bedeutung einer wirksamen Vorbeugung gegen Tierseuchen gleichermaßen. Sie dient dem Schutz der Tiere, mittelbar auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und trägt nicht zuletzt zur Erhaltung teilweise erheblicher wirtschaftlicher Werte bei.
Quelle: BMEL