Tierschutzes auf europäischer Ebene: Gemeinsame Erklärung Deutschland - Dänemark - Niederlande
Am 14. Dezember 2014 haben die Landwirtschaftsministerin aus den Niederlanden ,Sharon Dijksma, der Landwirtschaftsminister Dan Jørgensen aus Dänemark und Bundesminister Christian Schmidt in Vught, in den Niederlanden, eine gemeinsame Erklärung zum Tierschutz unterzeichnet.
Der Erklärung liegen folgende Erwägungen zu Grunde:
Gemäß Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union tragen die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt, Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt in vollem Umfang Rechnung. Die tierische Produktion der Landwirtschaft in Deutschland, den Niederlanden und Dänemark ist durch eine starke Wettbewerbsfähigkeit und Ausrichtung auf Handel zwischen den Mitgliedstaaten sowie durch den Export gekennzeichnet.
Die Tierschutzprobleme einzelner Tiere wie etwa Haustiere, Pferde und andere Tiere, die im Rahmen einer Wirtschaftstätigkeit gehalten oder gehandelt werden (zum Beispiel der illegale Handel mit Hundewelpen in der gesamten EU) können besser auf EU-Ebene gelöst werden.
Grundsätzlich sollte der Tierschutz auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter verbessert werden.
Folgende Ziele werden u.a. verfolgt:
1. Bestehende Vorschriften konsequenter durchsetzen
Dänemark, Deutschland und die Niederlande sind der Ansicht, dass die bestehenden Vorschriften der Europäischen Union im Bereich des Tierschutzes bei der Haltung, beim Transport und bei der Schlachtung von Tieren konsequenter und einheitlicher durchgesetzt werden müssen und dass teilweise Anpassungsbedarf bei den bestehenden Vorschriften der Europäischen Union im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Innovationen und sozio-ökonomische Entwicklungen besteht, beispielsweise die stärkere Verankerung von Tierschutzindikatoren oder die bessere Information der Verbraucherinnen und Verbraucher.
2. Prüfung neuer EU-Regelungen
Die drei Länder halten eine Prüfung für erforderlich, ob für weitere Nutztierarten, die nicht bereits unter spezifische EU-Regelungen fallen, z.B. Mastputen, Kaninchen, Masthühnerelterntiere oder Junghennen, EU-Regelungen festgelegt werden sollten. Ebenso sollte die Notwendigkeit geprüft werden, spezielle EU-Regelungen für Heimtiere (insbesondere Hunde und Katzen) und möglicherweise weitere Tiere festzulegen, die im Rahmen einer Wirtschaftstätigkeit gehalten oder gehandelt werden.
3. Forderungen an die Europäische Kommission
Dänemark, Deutschland und die Niederlande begrüßen die von der Europäischen Kommission in ihrer Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015
angekündigten Maßnahmen und bestärken die Kommission in deren Umsetzung. Insbesondere sehen sie dem Ergebnis der angekündigten Prüfung eines vereinfachten EU-Rechtsrahmens für den Tierschutz entgegen. Es muss jedoch auch sichergestellt werden, dass eine Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens für den Tierschutz nicht zu einer Verschlechterung der Tierschutzstandards oder einem geringeren Bestreben, den Tierschutz zu verbessern, führt.
Weiterhin sollen die Anstrengungen zur Umsetzung des EU-Rechts in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein intensiviert werden. Die drei Länder fordern alle beteiligten EU-Interessensverbände auf, eine Erklärung über das Auslaufen des Kupierens von Schwänzen bei Schweinen zu vereinbaren und kooperieren und stimulieren Forschung und Austausch von Informationen in Bezug auf das Auslaufen des Schwänzekupierens beim Schwein.
4. Handelsabkommen
EU-Standards und Wissen hinsichtlich des Schutzes und des Wohlergehens von Tieren in Handelsabkommen und internationalen Foren sollen gefördert und auf die vollständige Anerkennung von Tierschutz als nicht handelsbezogenes Anliegen im Rahmen der WTO hingewirkt werden.
Des Weiteren soll im Rahmen von Handelsvereinbarungen Bedingungen in Bezug auf das Wohlergehen von Tieren festgelegt werden, wenn deren Produkte in die EU eingeführt werden dürfen.
5. Geplante Zusammenarbeit und Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis verbessern.
Auf den Gebieten der Tierschutzforschung, des Erfahrungsaustausches über die gute tierschutzfachliche Praxis und der Verbesserung von Haltungssystemen in Bezug auf den Tierschutz wollen Dänemark, Deutschland und die Niederlande zusammenarbeiten, die Bereiche fördern und vorantreiben.
Gemeinsame Erklärung:
Quelle: BMEL/DGfZ