19.05.2006rss_feed

Tiertransporte bei großer Hitze vermeiden

... Hier sind gerade die für den Vollzug des Tierschutzrechts zuständigen Länder gefordert, bei der Abfertigung von Tiertransporten zu prüfen, ob die gesamte vorgesehene Route geeignet ist, oder ob eventuell unzumutbar hohe Temperaturen in einem bestimmten Gebiet zu erwarten sind.

In einem solchen Fall muss die zuständige Behörde geeignete Maßnahmen treffen, wie etwa Untersagung des Weitertransportes; Verringerung der Ladedichte; Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser oder Verlagerung der Haupttransportzeit in die kühlen Abend- und Nachtstunden.

Wenngleich sich die Gesamtsituation durch der Wegfall der Exporterstattungen für lebende Schlachttiere entschärft hat, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium an alle zuständigen Behörden appellieren, hier nicht locker zu lassen, um die Situation weiter zu verbessern.

Quelle: PM des BMELV