Tiertransporte in Drittstaaten nur bei gesicherter Einhaltung der Tierschutzanforderungen
Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, dass Rindertransporte in Drittstaaten verboten werden, sofern zu befürchten ist, dass die betroffenen Tiere im Drittstaat tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Dieses wichtige Tierschutzanliegen ist am Freitag auf Initiative Nordrhein-Westfalens Thema im Bundesrat. Gemäß Antrag soll der Bund aufgefordert werden, auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und nach Auswertung aller verfügbaren Informationen zu prüfen, Transporte von Rindern in bestimmte Drittstaaten per se zu verbieten. Welche Drittländer betroffen wären, liegt dann in der Entscheidungshoheit des Bundes.
Quelle: aho