Überangebot an Rohmilch auf dem Milchmarkt: Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft spricht sich für Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes aus
Durch eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes soll das Überangebot von Rohmilch auf dem Milchmarkt reduziert werden. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat sich am 1. Juni 2016 für den gemeinsam von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf (18/8235) in geänderter Fassung zur Annahme im Plenum ausgesprochen. Der Gesetzentwurf soll als Reaktion auf die schlechten Erzeugerpreise in der Milchwirtschaft die Stützung des Marktes durch außergewöhnliche Maßnahmen
auf Grundlage einer EU-Verordnung der Europäischen Kommission ermöglichen. Dafür muss unter anderem eine Anpassung der Vorschriften des Agrarmarktstrukturgesetzes auf nationaler Ebene erfolgen, um die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die unter anderem durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den betroffenen Erzeugnissektor
angeordnet werden können.
Durch die Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes soll es ermöglicht werden, anerkannten Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen und Branchenverbänden, sowie Genossenschaften und anderen Formen von Erzeugerorganisationen die Rohmilchproduktion innerhalb der EU auf freiwilliger Basis für einen Zeitraum von sechs Monaten zu regulieren. Diese Maßnahme soll zur Wiederherstellung des erforderlichen Marktgleichgewichtes beitragen. In der Begründung des Entwurfs heißt es dazu weiter, dass andernfalls keine Mengenverringerungen bei der Milchproduktion für die nächsten Jahre zu erwarten seien.
Durch die Novellierung könnten nun Vereinbarungen entlang der gesamten Produktionskette getroffen werden, die Mengen zu reduzieren. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag forderten die Sozialdemokraten und die Unionsfraktionen zudem die Genossenschaften auf, flexiblere Lösungen zu finden. Dazu hieß es im Antrag, dass das Genossenschaftsrecht bereits jetzt die Möglichkeit einräume, mehr Flexibilität im Bereich der Lieferbeziehungen zu schaffen. Davon werde aber kaum Gebrauch gemacht. Die Koalitionsfraktionen formulierten die Erwartung an die Genossenschaften, in eigener Verantwortung kurzfristig tragfähige Lösungen zur Verbesserung der Marktstellung ihrer Erzeuger anzugehen
. Das Gesetz ermögliche es der Branche, dies nun zu klären.
Ein gemeinsamer Antrag von der Linksfraktion und den Grünen für ein aktives Milchmarkt-Krisenmanagement zur Stabilisierung der Rohstoffpreise für Milch wurde im Anschluss unter Teilnahme der Oppositionsfraktionen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD nicht zur Annahme im Plenum empfohlen. In dem Antrag wurde die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, auf EU-Ebene im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Milchviehbetriebe zu unterstützen. Betriebe, die ihre Milcherzeugung um bis zu 20 Prozent drosseln, sollten demnach für einen befristeten Zeitraum mit Bonuszahlungen entschädigt werden, um kurzfristig die Angebotsmenge auf dem Markt zu reduzieren. Dafür sollten Betriebe, die ihrer Produktionsmenge um fünf Prozent oder höher erhöhen, für einen befristeten Zeitraum eine Abgabe entrichten. Auf nationaler Ebene sollte ein Unterstützungsprogramm für die grünlandgebundene Milchviehhaltung in einer Höhe von 50 Millionen Euro bereitgestellt werden. Davon profitieren sollten kleine und mittlere Milchviehbetriebe, denn die Fördermittel sollten an eine maximale Besatzdichte von zwei Großvieheinheiten pro Hektar Grünland und Sommerweidehaltung gekoppelt werden.
Pressemeldung des DRV vom 1. Juni 2016:
Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes soll das derzeitige Überangebot an Rohmilch auf dem Milchmarkt reduziert werden. In einem Entschließungsantrag äußern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zugleich die Erwartung an die Genossenschaften, in eigener Verantwortung kurzfristig tragfähige Lösungen zur Verbesserung der Lage am Milchmarkt zu realisieren. Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), ist insbesondere nach den Beratungen beim Milchgipfel am 30. Mai 2016 überrascht über diese Position der Regierungsparteien. Angesichts der globalen Marktkrise ist es realitätsfern, die Verantwortung ausschließlich einzelnen Unternehmen der Genossenschaftsgruppe in Deutschland zuzuweisen
, so Nüssel.
Der Vorwurf, dass bestehende Möglichkeiten zur Verbesserung der Marktstellung von Erzeugern nicht genutzt werden, steht im krassen Gegensatz zur genossenschaftlichen Praxis. Die Erzeuger haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Marktstellung zu stärken. Die Mitglieder entscheiden autonom und in einem demokratischen Prozess über die Ausgestaltung der Lieferbeziehungen bis hin zur Unternehmensstrategie. Deshalb weise ich jegliche externe Einflussnahme oder die Drohung mit veränderten rechtlichen Vorgaben entschieden zurück
, betont Nüssel.
Das Genossenschaftsrecht bietet ausreichend Möglichkeiten, mehr Flexibilität im Bereich der Lieferbeziehungen zu schaffen. Dabei darf es nicht zu einer Entsolidarisierung unter den Mitgliedern kommen
, unterstreicht der Präsident. Der DRV wird mit seinen Mitgliedsunternehmen intensiv beraten, ob sie Chancen in dem neuen gesetzlichen Rahmen sehen. Insbesondere ist zu klären, wie die genossenschaftlich organisierten Milcherzeuger die Vorschläge der Politik bewerten.
Dt. Bundestag / DRV