28.09.2020rss_feed

Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie: gemeinsame Erklärung von BMU und BMEL

Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (PDF, 362KB, Datei ist nicht barrierefrei) verabschiedet.

Die Änderung der AVV war nach der Novelle der Düngeverordnung, die seit dem 1. Mai 2020 in Kraft ist, der letzte nötige Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Die AVV soll Ende September 2020 in Kraft treten. Nun sind die Länder in der Verantwortung, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende 2020 zu überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt.

Quelle: BMEL