Urteil: Rindern in Anbindehaltung muss zeitweise Auslauf gewährt werden
Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 20. Dezember 2019 den Eilantrag eines Landwirts aus dem Kreis Borken abgelehnt, der sich gegen die Anordnung des Kreisveterinäramtes vom 6. August 2019 gewehrt hatte, seinen in Anbindehaltung untergebrachten Rindern zumindest im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres täglich für mindestens zwei Stunden freien Auslauf auf einer Weide, einem Paddock, einem Laufhof oder etwas Vergleichbarem zu gewähren.
Quelle: aho