29.07.2013rss_feed

VDL und BDZ kämpfen für Fortbestand staatlich geregelter Zucht

Mit der Novelle des Tierzuchtgesetzes im Jahr 2006 begann bedauerlicherweise der Rückzug des Staates aus diesem für den Tierzuchtbereich, die gesamte landwirtschaftliche Nutztierhaltung und letztendlich auch für den Verbraucherschutz wichtigen Aufgabenbereich. Zukünftig können sich die Bundesländer weiterhin in den Tierzuchtbereich einbringen; jedoch müssen sie dies nicht mehr. Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtsverbände e. V. (VDL) und der Bundesverband Deutscher Ziegenzüchter e. V. (BDZ) hatten sich seinerzeit massiv gegen diesen Rückzug ausgesprochen, weil die Tierzucht und insbesondere auch die staatliche Verantwortlichkeit der Garant für gesunde, leistungsstarke und den Ansprüchen des Tierschutzes gerecht werdende Tiere sicher stellt. Darüber hinaus wird damit auch ein Stück weit Verbraucherschutz betrieben.


Nun beabsichtigt die Bundesregierung als Konsequenz aus der Novelle zum Tierschutzgesetz auch die damit verbundene Verordnung über Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung u. a. für Schafe und Ziegen gänzlich aufzuheben.

 

Die VDL hat sich in einer Stellungnahme gemeinsam mit dem BDZ gegen dieses Vorgehen mit einer Vielzahl von Argumenten ausgesprochen. Zum einen hat sich die derzeit noch gültige Verordnung über die Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung bei Schafen und Ziegen in der Vergangenheit hervorragend bewährt. Sie bildete die bundesweit gültige Grundlage für die einheitliche Durchführung der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung. Von nicht unerheblicher Bedeutung ist auch die damit zugrunde liegende finanzielle Unterstützung der regionalen Züchtervereinigung bei der Durchführung dieser Arbeiten. Ohne diese Unterstützung würde nicht nur die Zuchtarbeit zum überwiegenden Teil bei diesen kleinen Wiederkäuern zum Erliegen kommen. Es würde darüber hinaus auch ein verbindlicher Rechtsrahmen für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise fehlen. Als Konsequenz würde zukünftig möglicherweise ausschließlich der Markt regieren und damit letztendlich die Rassenvielfalt der über 50 Schaf- und über 20 Ziegenrassen in Deutschland extrem zusammenschrumpfen auf Rassen mit Leistungseigenschaften, die wirtschaftlich sind. Damit würden der Erhalt seltener Schaf- und Ziegenrassen und die Biodiversität keine Zukunft mehr haben.

 

Mit der Beibehaltung der Verordnung, die durchaus inhaltlich überarbeitet werden kann, so VDL und BDZ, wird zudem für den Staat die Möglichkeit sichergestellt, Mindestanforderungen zum Verbraucherschutz, zur Qualitätssicherung und zur Erfassung bestimmter Merkmale sowohl im Leistungsbereich, aber durchaus auch im zukünftigen Bereich der Verbesserung der Gesundheit und Fruchtbarkeit zu formulieren und diese zu kontrollieren. Damit stellt dieser Rechtsrahmen eine Garantie für die tier- wie auch verbraucherschutzrelevanten Aspekte dar.

 

VDL und BDZ appellieren an Bund und Länder, diese Grundlage als Garant für eine erfolgreiche Schaf- und Ziegenzucht, die auch den Wünschen des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes Rechnung trägt, nicht leichtfertig zu opfern. Vor allem auch die Züchter vertrauen auf ein einheitliches System der Anwendung dieser Regeln und sehen darin eine transparente Basis ihrer eigenen Arbeit auf gesetzlicher Grundlage. Insbesondere durch die Übertragung von mehr Verantwortung für diesen Komplex auf die Zuchtverbände sind einheitliche Regelungen auf rechtlicher Grundlage notwendig, die im Bedarfsfall auf ihre Richtigkeit hinsichtlich der Anwendung von staatlicher Seite überprüft werden dürfen und sollten. Zuchtarbeit im Schaf- und Ziegensektor ohne staatliche Unterstützung wird zudem zum Scheitern verurteilt sein, weil eine Finanzierung über die reine Wirtschaftlichkeit nicht ermöglicht werden kann. Auch hierfür bedarf es der gesetzlichen Regelung.

Quelle: DBV