Verbot des Schwanzkupierens soll verschärft werden
Eine neue tierschutzgesetzliche Regelung soll das Kupierverbot von Ringelschwänzen verschärfen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) plant, das Tierschutzgesetz entsprechend zu ändern. So sollen SchweinehalterInnen künftig nur noch unter behördlichem Ausnahme-Erlaubnisvorbehalt die Schwänze ihrer Tiere kupieren dürfen. Bislang ist es Sauenhalter im Rahmen des von der Wirtschaft initiierten Aktionsplans Kupierverzicht
unter Vorlage eines plausiblen Grundes erlaubt, die Ringelschwänze zu kürzen.
Quelle: Vetion