Verwaltungsgericht Mainz: Witterungsschutz auch für robuste Schafe erforderlich
Eine art- und bedürfnisgerechte Unterbringung von Krainer Steinschafen bedarf der Vorhaltung eines ganzjährigen Witterungsschutzes. Bei der Frage nach den Grundbedürfnissen eines Tieres kommt es nicht darauf an, ob deren Missachtung zu Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier führt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
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Quelle: AHO