VG Schleswig: Landkreis muss Rindertransporte nach Niedersachsen genehmigen
Das Verwaltungsgericht hat am 27.02.2019 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren über die Erteilung tierärztlicher Atteste für den Transport von Rindern entschieden.
21 Zuchtrinder sollen nach Marokko exportiert werden. Dazu werden sie vom Antragsteller – der Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) eG – zunächst zu einer Sammelstelle nach Niedersachsen gebracht. Für den Transport dorthin bedarf es eines tierärztlichen Attests (Vorlaufattest
). In Niedersachsen wird dann wiederum durch die örtlich zuständige Stelle eine tierärztliches Attest für den Transport nach Marokko ausgestellt.
Quelle: aho