Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen abgelehnt
Die Bundesregierung hat sich vorerst gegen eine obligatorische Videoaufzeichnung in deutschen Schlachthöfen entschieden. Damit folgt der Bund nicht der Forderung der Bundesländer nach der Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen für die Videoüberwachung. Begründet hat der Bund diesen Schritt damit, dass der Tierschutz Ländersache sei. Zudem sollte zuerst geprüft werden, ob Missstände in Schlachthöfen durch intensivere Vor-Ort- Kontrollen verhindert werden könnten. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, äußerte sich der Verband der Fleischwirtschaft (VdF) zu dem Beschluss wie folgt: Leider mussten die Kameras in fast allen Betriebenwegen datenschutzrechtlicher Unstimmigkeiten inzwischen wieder abgeschaltet werden.
Quelle: vetion