26.05.2006rss_feed

Vorschläge der Kommission zur Reform der EU-ÖKO-Verordnung bisher enttäuschend

… Grundlage der heutigen Debatte sind die von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschläge. Sie würden zu einer weitreichenden Umgestaltung des in Jahren gewachsenen Systems für den ökologischen Landbau führen.

Grundsätzlich begrüße die Bundesregierung eine zielgerichtete Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Mit ihren Vorschlägen verfehle die Kommission aber ihre selbst formulierten Ziele nach Bürokratieabbau, Vereinfachung, Wettbewerbsstärkung und stärkerer Transparenz für Verbraucher. Durch die vorgesehenen Regelungen würde stattdessen Rechtsunsicherheit geschaffen, die Wettbewerbsstellung des ökologischen Landbaus nachhaltig geschwächt und das in vielen Jahren aufgebaute Vertrauen der Verbraucher ohne Not aufs Spiel gesetzt.

Aus Sicht der Bundesregierung bestehe deshalb grundlegender Nachbesserungsbedarf.

Wesentliche Kritikpunkte sind:
• die unnötige Einschränkung des materiellen Geltungsbereichs wie z.B. der Ausschluss bestimmter Lebensmittel wie Feingebäck, Bier,
• der ausdrückliche Ausschluss der Außer-Haus-Verpflegung, der zu einer Lücke im Verbraucherschutz und zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde,
• die Eröffnung der Möglichkeit lokaler Flexibilisierung birgt die Gefahr verstärkter Wettbewerbsverzerrungen,
• die Abkehr vom bisherigen Konzept der Kennzeichnungsvorschriften, verbunden mit Eingriffen in Marken- und Eigentumsrechte führen zu einer EU-Einheitsqualität und schwächen den Qualitätswettbewerb,
• der Systemwechsel im Kontrollverfahren mit der Tendenz zur Verstaatlichung des Kontrollsystems.
• die Umwandlung des bisherigen Regelungs- in einen Verwaltungsausschuss, wodurch demokratische Mitentscheidungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten gegenüber der Kommission erheblich geschwächt werden würden.

Wir werden in unserer Kritik an den Verordnungsvorschlägen von allen beteiligen Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, wie auch dem Bundesrat und dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend und umfassend unterstützt. Für alle ist klar: Wir dürfen diesen wachsenden Markt nicht durch Senkung der Qualitätskriterien schwächen, so Lindemann weiter.

Quelle: BMELV