Wissenschaftler kritisiert gravierende Mängel im KTBL-Gutachten: Frist bis 2023 für Kleingruppe ist deutlich zu kurz bemessen
Aus Sicht der Wissenschaft weist die Stellungnahme des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) zur betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer in der Kleingruppenhaltung derart gravierende Mängel auf, dass die auf dieser Grundlage geforderte Übergangsfrist bis zum Jahr 2023 für die bestehenden Kleingruppenhaltungen deutlich zu kurz bemessen
ist. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. Hans-Wilhelm Windhorst vom Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) der Universität Vechta nach genauer Analyse der Stellungnahme.
Das KTBL lässt wesentliche kalkulatorische Größen einer sorgfältigen betriebswirtschaftlichen Berechnung gänzlich außer Acht
, kritisiert Windhorst unter anderem die fehlende Berücksichtigung von Kosten für Sortierung oder Verpackung der Eier. Darüber hinaus gehe das KTBL-Gutachten wiederholt von falschen Annahmen aus: So spiegele der von den Verfassern angenommene Eierpreis von 8 bis 9 Cent eine absolut unrealistische Erlössituation
wider. Laut Marktinfo Eier & Geflügel (MEG) hätten die erzielbaren Erlöse für unsortierte Ware im Mittel der Jahre 2008 bis 2010 bei lediglich 6 bis 7 Cent gelegen. Äußerst bedenklich sei auch, dass die sich abzeichnende Entwicklung bei den Weltmarktpreisen für Futterkomponenten in den Kalkulationen gar nicht berücksichtigt worden sei. Ausgehend von diesen handwerklichen Fehlern zieht Windhorst die Aussagekraft der gesamten Untersuchung in Zweifel: Wenn in einem Gutachten dieser Tragweite von einer Reihe offensichtlich falscher Annahmen ausgegangen wird, können die daraus gezogenen Schlussfolgerungen nicht richtig sein.
Entsprechend enttäuscht reagieren Leo Graf von Drechsel als Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und Dr. Bernd Diekmann als Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE) auf die verunglückte Ausarbeitung des KTBL. Als Argumentationsgrundlage zur Bemessung der Übergangsfristen für die Kleingruppenhaltung taugt diese KTBL-Stellungnahme jedenfalls nicht
, fordern Graf Drechsel und Diekmann mit Nachdruck von allen Beteiligten, das Gutachten in der aktuellen politischen Diskussion unberücksichtigt zu lassen. Auf die Ausarbeitung des KTBL gestützt hatten sich insbesondere die
Y:PressePressemitteilungen2012120227 KTBL-Gutachten wissenschaftlich nicht haltbarKTBL-Gutachten wissenschaftlich nicht haltbar.docx
Bundesländer Niedersachsen und Rheinland-Pfalz, die in ihrem Antrag an den am kommenden Freitag (2. März) tagenden Bundesrat Übergangsfristen für bestehende Kleingruppenhaltungen bis lediglich zum Jahr 2023 fordern. Dieser Forderung ist mit dem Nachweis der handwerklichen Fehler der KTBL-Studie der Boden entzogen
, stellt Graf Drechsel fest. Diekmann ergänzt mit bitterem Unterton: Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Politik vorsätzlich und vorschnell eines unzureichenden Gutachtens bedient, um sich selbst an einer seriösen und fundierten Entscheidungsfindung vorbeizumogeln.
In diesem Kontext betont die deutsche Geflügelwirtschaft abermals ihre Kompromissbereitschaft. Auch wenn der ursprünglich von Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegte Verordnungsentwurf eine Frist bis Ende 2035 vorgesehen habe, sei die deutsche Eierwirtschaft für einen realistischen Mittelweg offen. 2023 sei allerdings keinesfalls der richtige Weg: Die Politik darf die Familien deutscher Legehennenhalter, die in diese moderne Haltungsform investiert haben, nicht bestrafen
, sagt ZDG-Präsident Graf Drechsel. BDE-Vorsitzender Diekmann fügt hinzu: Es ist bedauerlich, dass sich Deutschland ohne Not von diesem guten und tiergerechten System verabschiedet.
Quelle: ZDG