Wissenschaftlicher Berater von Peta Deutschland wegen falscher Tatsachenbehauptungen verurteilt
Mit Urteil vom 24. Juli 2009 hat die Zivilkammer 24 (Pressekammer) des Landgerichts Hamburg den wissenschaftlichen Berater von Peta Deutschland,
Dr. Edmund Haferbeck, zu Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt. Schon während des Verfahrens hatte Dr. Edmund Haferbeck eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich Dr. Haferbeck unter Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, die Verbreitung der falschen, herabwürdigenden Tatsachenbehauptungen über das QS-System und seine Systempartner zu unterlassen. %E2%80%A6 >>>
Dr. Edmund Haferbeck, zu Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt. Schon während des Verfahrens hatte Dr. Edmund Haferbeck eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben. Hierin verpflichtet sich Dr. Haferbeck unter Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, die Verbreitung der falschen, herabwürdigenden Tatsachenbehauptungen über das QS-System und seine Systempartner zu unterlassen. %E2%80%A6 >>>