Zuchtverband siegt vor Gericht: Düsser Warentest war rechtswidrig
Im Rechtsstreit zwischen der LWK NRW und dem Schweinezuchtverband Baden-Württemberg/German Genetic um den 10. Düsser Warentest aus dem Jahr 2016 ist Ende Juni ein Urteil gefallen. Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat bekannt gegeben, dass die Veröffentlichung eines behördlichen Warentests zu Ebersperma rechtswidrig war.
Laut Gericht stellt die von der LWK NRW vorgenommene Bewertung der Genetik der Eber des Klägers eine Beeinträchtigung seiner grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit dar, weil damit seine Marktbedingungen negativ beeinflusst werden. Für eine solche staatliche Beeinträchtigung bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage, die die LWK zum Zeitpunkt des Tests nicht besessen habe. Ob Schadenersatzklage in einem zivilrechtlichen Verfahren eingeleitet wird, ist aktuell noch offen.
Quelle: Sus Online