Stellungnahme des Fachbeirats Tiergenetische Ressourcen zur Einführung eines rechtsverbindlichen Monitorings über tiergenetische Ressourcen

Das Monitoring der Bestandsgrößen einheimischer Nutztierrassen ist ein Hauptele­ment des Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von tiergenetischen Ressourcen. Dieses findet derzeit auf freiwilliger Basis statt, obwohl schon nach dem Tierzuchtgesetz von 2006 das Monitoring als eine hoheitliche Auf­gabe der Länder vorgesehen ist.

Zur hoheitlichen Durchführung fehlt aber noch eine Rechtsverordnung des Bundesmi­nisteriums, mit der Art und dem Umfang der zu erhebenden Angaben für das Monitoring festgelegt werden. Bisher ist vom Erlass der Bundesverordnung abgesehen worden, weil insbesondere noch fachlich geklärt werden musste, nach welcher Methode die populationsgenetische Kennzahl der Gefährdung berechnet werden sollte und welche Angaben aus den Zuchtbüchern dementsprechend benötigt würden. Seither sind im Rahmen wissenschaftlicher Arbeiten und auch durch Erhebungsvorhaben des BMEL bei verschiedenen Nutztierarten Zuchtbuchdaten erhoben worden und jeweils verschie­dene Methoden zur Berechnung der Gefährdungskriterien erprobt und vergli­chen worden. Der Fachbeirat hat diese Arbeiten und Ergebnisse wiederholt diskutiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, jetzt die Einführung eines rechtsverbindlichen Monitorings vorzuschlagen.

Lesen Sie die Stellungnahme des Fachbeirats Tiergenetische Ressourcen hier: Stellungnahme des Fachbeirats Tiergenetische Ressourcen zur Einführung eines rechtsverbindlichen Monitorings über tiergenetische Ressourcen