Stellungnahme des Fachbeirats für Tiergenetische Ressour­cen: Tiergenetische Ressourcen und Tierseuchen – Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Vorsorge sowie im akuten Seuchenfall

Die Erhaltung der Tiergenetischen Ressourcen landwirtschaftlicher Nutztiere ist spätes­tens durch das Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt zu einer nationalen Aufgabe geworden. Seitdem haben Bund und Länder Vorkehrungen für den Erhalt bedrohter Nutztierrassen getroffen und wenden dazu insbesondere Fördermittel zur Erhaltung solcher Rassen auf.

Vergangene Seuchenzüge haben vor Augen geführt, dass hierdurch ─ und nicht zu­letzt auch durch die Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Seuchen ─ auch besonders seltene und wertvolle Tierbestände unwiederbringlich verloren gehen und damit auch langfristige Bemühungen um den Erhalt bedrohter Rassen nutzlos werden können.

Bereits das von Bund und Ländern verabschiedete Nationale Fachprogramm zur Erhal­tung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland aus dem Jahr 2003 hat daher die Implementierung spezieller Maßnahmenpläne für tiergene­tische Ressourcen vorgeschlagen. Der Fachbeirat für Tiergenetische Ressour­cen hat dementsprechend mit Fachleuten aus Behörden, Wissenschaft und Verbänden diskutiert und eine Stellungnahme zu Maßnahmen zur Vorsorge sowie im akuten Seuchenfall erarbeitet.

Lesen Sie die Stellungnahme hier: Stellungnahme FBR TGR: Tiergenetische Ressourcen und Tierseuchen – Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Vorsorge sowie im akuten Seuchenfall