Im Rahmen der EuroTier digital, die vom 9. bis 12. Februar 2021 stattfand, waren die Impulsbetriebe des Netzwerks Fokus Tierwohl am Fachprogramm am Mittwoch, den 10. Februar, mit einem Beitrag zur Gestaltung von Abferkelbuchten unter Tierwohlaspekten im DLG-Spotlights Schwein beteiligt. Drei sauenhaltende Betriebe aus dem Netzwerk der Impulsbetriebe Tierwohl gaben Einblick in ihre Stallungen und den alltäglichen Arbeitsablauf mit unterschiedlichen Bewegungsbuchten. Unter Moderation von Dr. Christian Lambertz (FiBL Deutschland e.V.) und Dr. Sabine Schütze (Geschäftsstelle Tierwohlkompetenzzentrum Schwein bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen) fand ein reger Austausch von Erfahrungen vor 470 Zuschauern statt.

Quelle: FiBL

Diese Broschüre zeigt Wege und Möglichkeiten der Haltung von unkupierten Schafen auf. Der Fokus liegt dabei auf der Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Praxis: Es werden Betriebe aus dem Netzwerk der Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz vorgestellt. Sie wurden fachlich durch Berater begleitet und haben mit Hilfe von Anpassungen in ihrer Fütterung, dem Parasitenmanagement sowie dem Herdenmanagement und der Genetik die Haltung von unkupierten Tieren möglich gemacht. Die Broschüre ist kostenlos.

Quelle: BLE/DGfZ

Hans-Joachim Erbel als Nachfolge-Kandidat vorgestellt

Der amtierende FN-Präsident, Breido Graf zu Rantzau, wird bei der FN-Mitgliederversammlung im Juli 2021 nach 16 Jahren im Amt nicht zur Wiederwahl antreten. Dies teilte der 71-Jährige offiziell dem Präsidium sowie den Mitglieds- und Anschlussverbänden der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) mit. Zugleich stellte er zusammen mit dem Präsidialausschuss einen Kandidaten für seine Nachfolge vor: Hans-Joachim Erbel.

Quelle: FN

In einem mehrtägigen Online-Sitzungsmarathon haben die Rasseparlamente von elf Pony- und Kleinpferderassen getagt. Den Vertretern der jeweiligen Rassen wurden die bisherigen Ideen zur Vereinheitlichung der Prämierung sowie Umstrukturierung der Zuchtbücher vorgestellt, um deren Meinungsbild einzuholen und zu erfahren, ob die Projekte durch die Zuchtverbände und FN weiterverfolgt werden sollen. Viel Diskussionsstoff lieferte die Idee, die Struktur der Zuchtbücher zu verändern. Laut bisheriger Überlegungen soll es statt Hengstbuch I und II beziehungsweise Stutbuch I und II nur noch ein Basisbuch geben. Darüber hinaus können sich die Stuten und Hengste über eigene Leistungen und/oder Vererbungsleistungen entsprechende Prämierungen sichern, um sich damit als besondere Leistungs- und Zuchtpferde bzw. -ponys zu empfehlen und Zugang zu weiteren Selektionsveranstaltungen wie Körungen zu bekommen.

Quelle: FN/DGfZ

Der Frischabkalber-Check dient dazu, verdächtige Kühe zügig zu identifizieren, diese dann nach einem festen Schema zu untersuchen und behandeln. In einem kurzen Film im Rahmen des eLearning: Frischabkalber-Check in der Praxis erklärt Tierarzt Stefan Borchardt, worauf man bei der sytematischen Untersuchung von Frischabkalbern achten muss.

Quelle: elite

Bundesministerin Julia Klöckner hat zum 1. März 2021 Herrn Ministerialrat Dr. Burkhard Schmied zum Leiter der Abteilung Landwirtschaftliche Erzeugung, Gartenbau, Agrarpolitik im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bestellt.

Quelle: BMEL

Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 8. Februar im Bundesgesetzblatt verkündet

Die neuen Regelungen sind ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich wird damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Diese Anforderungen setzen neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein.

Um die Landwirte auch bereits vorzeitig bei der Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu unterstützen, hatte Bundesministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für den Stallumbau aufgelegt

Quelle: BMEL

In der 1000. Sitzung des Bundesrates am 12.02. haben die Bundesländer auf Initiative Niedersachsens über die Einführung einer Tierwohl-Abgabe beraten. Die Landesregierung von Niedersachsen hat den Entschließungantrag Konzeption einer Finanzierungsstrategie inkl. einer Tierwohl-Abgabe als Teil der Nutztierstrategie des Bundes zum Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in die Sitzung eingebracht. Mit dieser Bundesratsinitiative drängt Niedersachsen auf Lösungen, damit die Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards honoriert und so bessere Haltungsbedingungen finanziert werden können. Die weitere Beratung zu der Initiative wird in den Fachausschüssen des Bundesrates fortgeführt.

Quelle: BRS

Anforderungen an Beschäftigungsmaterial für Schweine konkretisiert

Die 7. Änderung der TierSchNutztV regelt unter anderem den Zugang für Schweine zu geeignetem Beschäftigungsmaterial. Damit wurde die nationale Rechtsvorgabe durch die Einfügung der Begriffe organisch und faserreich sowie die Auflistung der besonders geeigneten Materialien (Stroh, Heu, Sägemehl) deutlich konkretisiert. Zu berücksichtigen ist, dass die beispielhafte Auflistung der gewünschten Materialien ab sofort gültig ist, während die Anforderungen organisch und faserreich erst am 01.08.2021 in Kraft treten. Aus dem Rechtstext geht nun eindeutig hervor, dass nur organische Materialien die Mindestanforderungen erfüllen. Zudem gibt die beispielhafte Liste der besonders geeigneten Materialien (Stroh, Heu, Sägemehl) klare Hinweise auf die gewünschten Eigenschaften der Materialien. Das LAVES zeigt auf seiner Webseite eine tierschutzrechtliche und -fachliche Einschätzung verschiedener Beschäftigungsmaterialien.

Quelle: LAVES / DGfZ

Die Anmeldung zur dritten Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) 2021-2023 ist im letzten Jahr für die drei Produktionsarten Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast gestartet. Sauenhalter und Schweinemäster können sich kontinuierlich anmelden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist darauf hin, dass es für Ferkelaufzüchter nur noch im Februar die Möglichkeit gibt, sich anzumelden und dass Sauenhalter und Ferkelaufzüchter nur als eine Einheit an der neuen Programmphase teilnehmen können. Die Anmeldungen erfolgen aber getrennt voneinander.

Quelle: BRS