Bundesministerin Julia Klöckner hat zum 1. März 2021 Herrn Ministerialrat Dr. Burkhard Schmied zum Leiter der Abteilung Landwirtschaftliche Erzeugung, Gartenbau, Agrarpolitik im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bestellt.

Quelle: BMEL

Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung am 8. Februar im Bundesgesetzblatt verkündet

Die neuen Regelungen sind ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich wird damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Diese Anforderungen setzen neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein.

Um die Landwirte auch bereits vorzeitig bei der Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu unterstützen, hatte Bundesministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Millionen Euro für den Stallumbau aufgelegt

Quelle: BMEL

In der 1000. Sitzung des Bundesrates am 12.02. haben die Bundesländer auf Initiative Niedersachsens über die Einführung einer Tierwohl-Abgabe beraten. Die Landesregierung von Niedersachsen hat den Entschließungantrag Konzeption einer Finanzierungsstrategie inkl. einer Tierwohl-Abgabe als Teil der Nutztierstrategie des Bundes zum Umbau der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in die Sitzung eingebracht. Mit dieser Bundesratsinitiative drängt Niedersachsen auf Lösungen, damit die Mehrkosten für höhere Tierwohlstandards honoriert und so bessere Haltungsbedingungen finanziert werden können. Die weitere Beratung zu der Initiative wird in den Fachausschüssen des Bundesrates fortgeführt.

Quelle: BRS

Anforderungen an Beschäftigungsmaterial für Schweine konkretisiert

Die 7. Änderung der TierSchNutztV regelt unter anderem den Zugang für Schweine zu geeignetem Beschäftigungsmaterial. Damit wurde die nationale Rechtsvorgabe durch die Einfügung der Begriffe organisch und faserreich sowie die Auflistung der besonders geeigneten Materialien (Stroh, Heu, Sägemehl) deutlich konkretisiert. Zu berücksichtigen ist, dass die beispielhafte Auflistung der gewünschten Materialien ab sofort gültig ist, während die Anforderungen organisch und faserreich erst am 01.08.2021 in Kraft treten. Aus dem Rechtstext geht nun eindeutig hervor, dass nur organische Materialien die Mindestanforderungen erfüllen. Zudem gibt die beispielhafte Liste der besonders geeigneten Materialien (Stroh, Heu, Sägemehl) klare Hinweise auf die gewünschten Eigenschaften der Materialien. Das LAVES zeigt auf seiner Webseite eine tierschutzrechtliche und -fachliche Einschätzung verschiedener Beschäftigungsmaterialien.

Quelle: LAVES / DGfZ

Die Anmeldung zur dritten Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) 2021-2023 ist im letzten Jahr für die drei Produktionsarten Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast gestartet. Sauenhalter und Schweinemäster können sich kontinuierlich anmelden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen weist darauf hin, dass es für Ferkelaufzüchter nur noch im Februar die Möglichkeit gibt, sich anzumelden und dass Sauenhalter und Ferkelaufzüchter nur als eine Einheit an der neuen Programmphase teilnehmen können. Die Anmeldungen erfolgen aber getrennt voneinander.

Quelle: BRS

Einer Forschungskooperation von Laboren hauptsächlich an den Universitäten bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen in Konstanz, Würzburg, Hamburg und Wien gelang die vollständige Sequenzierung des Australischen Lungenfisch-Genoms, des größten Tiergenoms, das bislang sequenziert wurde. Das Genom mit einer Gesamtgröße von über 43 Milliarden DNS-Bausteinen ist fast 14-mal größer als das des Menschen und das größte Tiergenom, das bislang sequenziert wurde. Dessen Analyse gibt wertvolle Einblicke in die genetischen und entwicklungsbiologischen evolutionären Innovationen, die die Besiedlung des Landes durch Fische möglich machten.

Quelle: Uni Konstanz

Die Spur zu den Ursprüngen des Coronavirus Sars-CoV-2 führt allen Erkenntnissen nach zu Fledermäusen.

Wo kam das Coronavirus Sars-CoV-2 her? Die Antwort ist politisch heikel. So interpretieren chinesische und internationale Wissenschaftler erste Ergebnisse einer WHO-Untersuchung zum Ursprung des Erregers auch recht unterschiedlich.

Quelle: proplanta

Wegen des Brexits müssen britische Bienenzüchter und Imker neue Wege für die Aufzucht ihrer Tiere finden.

Seit dem britischen Austritt aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion dürfen nur noch Königinnen und zehn Tiere aus dem Gefolge, aber keine Völker mehr importiert werden. Der Imkerverband BBKA fordert aber auch aus anderem Grunde, Bienenvölker nicht mehr importieren.

Quelle: proplanta

FiBL und DLG suchen zusammen mit Praxisbetrieben nach machbaren Lösungen für mehr Tierwohl

Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland e.V. und die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) e.V. betreuen gemeinsam die bundesweite Vernetzung der sogenannten Impulsbetriebe Tierwohl. Einem bundesweiten Aufruf zur Teilnahme am Netzwerk sind 43 rinder-, 50 schweine- und 36 geflügelhaltende Betriebe gefolgt. Sie setzen sich aus innovativen, konventionell und ökologisch bewirtschafteten Betrieben mit deutlicher Variation der Betriebsgröße zusammen.

Quelle: FiBL

Der Bundesrat hat am 11. Februar 2021 einem Antrag Nordrhein-Westfalens und Hessens zugestimmt, Lebendtiertransporte in bestimmte Nicht-EU-Länder zu verbieten. Nun ist die Bundesregierung gefragt, ein entsprechendes Verbot von Tiertransporten in Drittstaaten zu prüfen. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) begrüßt den Beschluss des Bundesrates, mehr Tierschutz bei langen Transporten in Nicht-EU-Länder einzufordern. Positiv zu bewerten ist das Verbot von Rindertransporten, bei denen das Tierwohl nachweislich nicht sichergestellt werden kann. Grundsätzlich kritisch beurteilt der BRS ein pauschales Verbot von Zuchtrindertransporten, da hierfür eindeutige Beweise tierschutzwidrigen Handelns vorliegen müssen. Für die Gewährleistung von Tierwohl entlang der gesamten Transportstrecke hat der BRS gemeinsam mit der AFC Consulting Group einen Tierwohlstandard-Tiertransport (TWS-T) entwickelt, der über tierschutzrechtliche Vorgaben hinaus mittels einer App tierwohlrelevante Daten erfasst und in einer Datenbank sichert. Mit dieser standardisierten Form zur Einhaltung von Tierwohl bei Langstreckentransporten wird weitreichende Verlässlichkeit für Wirtschaft und Behörden geschaffen. Der BRS fordert zur Einhaltung von mehr Tierwohl auf Transportstrecken einer standardisierten, europaweiten Regelung.

Quelle: BRS/DGfZ