NRW-Ministerin Ursula Heinen-Esser: Der Bund muss einen einheitlichen Rechtsrahmen zum verbesserten Schutz von Schlachttieren schaffen

In Deutschland soll die kameragestützte Überwachung in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere eingeführt werden. Das hat der Bundesrat auf Initiative von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beschlossen.

Quelle: aho

Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden. Bei Tiertransporten in Drittländer kommt es leider immer wieder zu Verstößen gegen tierschutzrechtliche Mindeststandards, berichtete Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz am 12. März in Wiesbaden. Deshalb wird Hessen – zunächst befristet bis zum 14. April 2019 – Lebendtiertransporte nach Aserbaidschan, Ägypten, Algerien, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan aussetzen.

Quelle: aho

Die biologische Vielfalt nimmt weltweit ab - so das Fazit der Welternährungsorganisation FAO in ihrem ersten Weltzustandsberichts zur Biodiversität.

Mit derKonvention über die Biologische Vielfalt wurde 2010 von den Vereinten Nationen ein strategischer Plan verabschiedet, um den weltweiten Rückgang in der Tier-und Pflanzenwelt bis 2020 zu stoppen. Der erste Weltzustandsbericht zur Biodiversität in Landwirtschaft und Ernährung belegt einmal mehr, wie ernst die Lage ist. Der Report "The State of the World's Biodiversity for Food and Agriculture" der Welternährungsorganisation FAO kommt zu dem Ergebnis, dass die biologische Vielfalt weltweit weiterhin stark schwindet und damit viele Zukunftsoptionen gefährdet sind.

Quelle: Bioökonomie.de

Beim Paris Dairy Sale auf der Landwirtschaftsmesse SIMA in Frankreich wurde die Färse GAH Olga für 130.000 Euro verkauft. Damit stellt sie sowohl in Frankreich, als auch in ganz Europa einen neuen Rekordpreis auf. Ein Zusammenschluss deutscher und kanadischer Käufer hat das Tier erworben.

Quelle: elite

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des BMEL Projektnehmer mit Ideen/Konzepten, um mögliche Alternativen mit dem Ziel der Minimierung des Einsatzes antibakteriell wirksamer Arzneimittel bei der Mastitisbehandlung sowie dem Trockenstellen von Milchkühen zu identifizieren, den aktuellen Wissensstand basierend auf wissenschaftlichen Studien und Praxiserfahrungen aufzubereiten sowie praxistaugliche Vorgehensweisen aufzuzeigen und zu demonstrieren.

Bewerbungsfrist: Mittwoch, 29.05.2019, 12:00 Uhr - Betriebe werden durch die Projektnehmer zu einem späteren Zeitpunkt gesucht!

Quelle: BMEL

2018 ist die eingesetzte Antibiotikamenge bei Schweine und Geflügel haltenden Betrieben im QS-System gegenüber dem Vorjahr erneut gesunken. Ein klarer Beleg für den sorgfältigen und verantwortungsvollen Antibiotikaeinsatz durch Tierärzte und Tierhalter. Bei fast allen Wirkstoffgruppen, insbesondere bei den kritischen Antibiotika, hat eine deutliche Reduzierung stattgefunden. Der von Kritikern an dieTiermedizin geäußerte Vorwurf, es finde eine Verschiebung der eingesetzten Wirkstoffe statt, ist widerlegt.

Quelle: QS

Die Haltung von Rindern mit Hörnern ist für das betreuende Personal sowie für alle Tiere der Herde nicht ungefährlich. Agrar-Wissenschaftlerinnen der Universität Kassel haben einen Leitfaden vorgelegt, wie Milchkühe mit Hörnern im Laufstall erfolgreich gehalten werden können.

Quelle: vetion

Das Verwaltungsgericht hat am 27.02.2019 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren über die Erteilung tierärztlicher Atteste für den Transport von Rindern entschieden.

21 Zuchtrinder sollen nach Marokko exportiert werden. Dazu werden sie vom Antragsteller – der Rinderzucht Schleswig-Holstein (RSH) eG – zunächst zu einer Sammelstelle nach Niedersachsen gebracht. Für den Transport dorthin bedarf es eines tierärztlichen Attests (Vorlaufattest). In Niedersachsen wird dann wiederum durch die örtlich zuständige Stelle eine tierärztliches Attest für den Transport nach Marokko ausgestellt.

Quelle: aho

Die Sonderregelung für die Vermarktung ungeimpfter Tiere aus Sperrzonen in freie Gebiete wird vorerst bis zum 31.03.2019 verlängert. Außerdem befindet sich das BMEL derzeit in Verhandlungen zur Vermarktung von Kälbern aus Sperrzonen in das Ausland.

Quelle: elite

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag (26.02.2019) entschieden, dass Fleisch aus ritueller Schlachtung, bei der das Tier vorher nicht betäubt wurde, nicht das europäische Bio-Siegel tragen darf. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die Vorschriften des Unionsrechts die Anbringung des EU-Bio-Logos auf Produkten, die von Tieren stammen, die Gegenstand einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung waren, nicht gestatten.

Der Gerichtshof hebt hervor, dass das Ziel der Unionsvorschriften über die ökologische/biologische Kennzeichnung darin besteht, das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch/biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse zu wahren und zu rechtfertigen, und dass es wichtig ist, darauf zu achten, dass die Verbraucher die Sicherheit haben, dass die Erzeugnisse, die das EU-Bio-Logo tragen, auf das die Frage des vorlegenden Gerichts in Wirklichkeit abzielt, tatsächlich unter Beachtung der höchsten Normen, u. a. im Bereich des Tierschutzes, erzeugt wurden.

Quelle: curia.europa/DGfZ