- Die EU-Kommission entschied gestern, Griechenland und Italien aufgrund nicht ordnungsgemäßer Umsetzung des Käfighaltung-Verbots zu verklagen -
Nach einem Jahr Vorverhandlungen hat die Europäische Kommission beschlossen, Griechenland und Italien aufgrund nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Richtlinie 1999/74/EG, mit der die Verwendung nicht ausgestalteter Käfige
verboten wird, zu verklagen. Bisher haben Griechenland und Italien trotz wiederholter Aufforderungen durch die Kommission nichts unternommen, um das geltende EU-Recht ordnungsgemäß einzuhalten
, hieß es in der Mitteilung der Brüsseler Behörde vom Donnerstag.
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Quelle: ah
- In Deutschland soll das BSE-Testalter für geschlachtete Rinder von derzeit 72 auf 96 Monate erhöht werden. Auch Japan will das Pflichttestalter anheben. -
Laut EU-Recht könnten die Mitgliedstaaten seit diesem Jahr ganz auf systematische BSE-Tests verzichten und zu einer Überprüfung von Stichproben übergehen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner möchte aber an geordneten und verbindlichen Tests festhalten, berichtet Agra-Europe. Auch Japan will das BSE-Pflichttestalter für heimische Rinder anheben, und zwar von 30 auf 48 Monate.
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Quelle: ah
Die Pläne der EU, Schlachtnebenprodukte wieder zur Verfütterung an Schweine und Geflügel zuzulassen, nehmen konkrete Formen an. Wie Tonio Borg, EU-Gesundheitskommisar im Pressegespräch sagte, könne das Verfütterungsverbot Anfang 2014 fallen. Das Verfütterungsverbot war vor mehr als zehn Jahren als Folge der BSE-Krise erlassen worden. Weiterhin sollen aber Schlachtnebenprodukte für Wiederkäuer verboten bleiben.
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Quelle: aho
Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die Landwirtschaftsminister der EU am 19. März 2013 auf die Grundzüge zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2013 verständigt. Nur Slowenien und die Slowakei stimmten gegen die gefundenen Kompromisse. Nach der Einigung zwischen den Mitgliedsstaaten beginnen nun die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament. Die erste Sitzung findet bereits am 11. April statt.
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Quelle: EurActiv
Nach über 40 Jahren Verhandlungen hat die EU ein neues einheitliches Patent beschlossen. 24 Mitgliedsstaaten haben das Abkommen unterzeichnet. Das EU-Patent ersetzt die bestehenden nationalen Patentregelungen und soll Anfang 2014 in Kraft treten.
Die Unterzeichnung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht ist ein wahrhaft historischer Moment
, freut sich der Vertreter der irischen EU-Ratspräsidentschaft und Minister für Arbeitsplätze, Unternehmen und Innovation Richard Bruton bei der Unterzeichnung am 19. Februar in Brüssel. Sobald das gesamte Patentpaket umgesetzt ist, können europäische Unternehmen bei einer einzigen Anlaufstelle ein Patent beantragen, das in den meisten EU-Mitgliedsstaaten Gültigkeit besitzt, und haben Zugang zu einem einheitlichen Streitregelungssystem für Patentfragen im Falle einer Verletzung oder Löschung des Patents.
Der Gerichtshof soll dreigeteilt werden. Der Hauptsitz soll nach Paris kommen, Patentstreitigkeiten im Bereich der Biowissenschaften in London angehört und Fälle mit physikalischem oder technischem Bezug in München geklärt werden.
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Quelle: EurActiv
Die EU muss sich stärker für den Kampf gegen die Biopiraterie
multinationaler Unternehmen einsetzen, die aus Pflanzen mit medizinischen Eigenschaften und traditioneller Naturmedizin aus Entwicklungsländern Profit schlagen, ohne die einheimische Bevölkerung daran zu beteiligen. Das fordern die Abgeordneten in einer Resolution, die am Dienstag verabschiedet wurde.
Biopiraterie
- die Praxis der Industrie zur Privatisierung und Patentierung des traditionellen Wissens oder genetischer Ressourcen indigener Völker ohne Genehmigung der Ursprungsländer - kann den wirtschaftlichen Fortschritt von Entwicklungsländern behindern und steht im Widerspruch zu den entwicklungspolitischen Zielen der EU, so der Text der Resolution, die unterstreicht, dass 70 % der Armen dieser Welt hinsichtlich ihres Überlebens und Wohlbefindens direkt von der biologischen Vielfalt abhängig sind.
Quelle: EU Parlament
Forschung und Innovation sind für künftiges Wachstum unerlässlich, mahnt Europas Industrie. Daher unterstützt sie EU-Kommission und -Parlament, die das geplante 80 Milliarden Euro schwere Forschungsprogramm Horizont 2020
vor den Sparplänen der Mitgliedsstaaten schützen wollen.
Das EU-Parlament soll den Versuchen der Mitgliedsstaaten, das vorgeschlagene Forschungsbudget für die Jahre 2014-2020 zu kürzen, entgegentreten. Dies forderte EU-Forschungskommissarin Máire Geoghegan-Quinn am 16. Januar in Straßburg.
Quelle: EurActiv
Der EU-Ausschuss für Tiergesundheit stimmte einer Aufhebung der BSE-Testpflicht zu. Ab März 2013 werden gesunde Rinder nicht mehr auf Rinderwahn untersucht.
Der Ständige EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit stimmte am Donnerstag in Brüssel einer Lockerung der Auflagen gegen den Rinderwahn zu. Demnach sind BSE-Tests für gesunde Rinder ab März 2013 nicht mehr nötig. Dadurch können jährlich 36 Millionen Euro in der Union eingespart werden.
Quelle: proplanta
Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zum Thema Communicating EU Research & Innovation
veröffentlicht. Er stellt die grundlegende Bedeutung der Kommunikation in europäischen Forschungsprojekten dar, präsentiert Beispiele für geeignete Kommunikationsmaßnahmen und enthält eine Checkliste zur Entwicklung einer guten Kommunikationsstrategie. Zudem informiert er über rechtliche Anforderungen während der Projektlaufzeit.
Den Leitfaden finden Sie hier
Quelle: NKSL
Die Ergebnisse der Studie von Séralini et al. können nicht als wissenschaftlich fundiert betrachtet werden, und es besteht keine Notwendigkeit, frühere Sicherheitsbewertungen der genetisch veränderten Maissorte NK603 zu überprüfen. Dies sind die Schlussfolgerungen der von der EFSA am 28.11.2012 vorgelegten abschließenden Auswertung der Publikation. Die Behörde weist außerdem auf den breiten europäischen Konsens hin, der sich infolge unabhängiger und getrennt voneinander durchgeführter Bewertungen durch Einrichtungen von sechs EU-Mitgliedstaaten ergibt, die alle zu der Auffassung gelangt sind, dass die Schlussfolgerungen von Séralini et al. nicht durch die in der Publikation vorgelegten Daten gestützt werden.