EU-Informationen

- Transparenz in Bezug auf die verschiedenen Aspekte der Lebensmittelproduktion ist wichtig. Der Code-EFABAR soll zu einem verantwortungsvollen und transparenten Zucht-und Reproduktionsprozesses beitragen. -

Anfang April diesen Jahres wurde der Code - EFABAR, der freiwillige Verhaltenskodex für Tierzucht und Reproduktion, in Brüssel überprüft und aktualisiert. Mit dem Kodex – EFABAR zeigen Tierzüchter ihr Engagement und ihre Verantwortung für die Zucht und gehen über die bestehenden Rechtsvorschriften hinaus.

Da Tierzüchter am Anfang der Lebensmittelerzeugung stehen, tragen sie eine besondere Verantwortung. Der Code of Good Practice für Nutztierzucht und Reproduktion befasst sich daher mit den Fragen der nachhaltigen Tierzucht, der Lebensmittelsicherheit und der öffentlichen Gesundheit, der Produktqualität, der genetischen Vielfalt, der Effizienz, der Umweltverträglichkeit, der Tiergesundheit, dem Tierschutz und den Zucht-und Reproduktionstechnologien. Er soll zur Sicherheit der oben genannten Aspekte beitragen.

Für viele Züchter und Zuchtunternehmen stellt der Code – EFABAR auch ein ausgezeichnetes Instrument zur Kommunikation gegenüber Handelspartner und der Gesellschaft dar.

Der Code - EFABAR ist eine Initiative des Europäischen Forums für Nutztierzüchter (EFFAB). Der Kodex wird alle drei Jahre überprüft und aktualisiert. Das neueste Update ist für 2014/2016 erstellt worden. Das dänische Pig Research Centre erhielt das erste Zertifikat des neuen Code - EFABAR für den Zeitraum 2014/2016.

Weitere Informationen zum Code – EFABAR und zur Zertifizierung finden Sie hier: www.responsiblebreeding.eu.

Quelle: DGfZ

Die Kooperationspartner innerhalb EuroGenomics haben entschieden, die Typisierungsergebnisse (Genotypen) ihrer jungen Holsteinbullen untereinander auszutauschen, so dass diese nun jeweils auch auf den anderen Länderskalen genomische Zuchtwerte aus der nationalen Zuchtwertschätzung erhalten. Dadurch werden die Bullen direkt mit denen der einheimischen Bullen vergleichbar (gleiche Sicherheit, gleiche Merkmale). Weiterhin haben sich vier Partner verpflichtet, die Ergebnisse dieser Bullen auf nationaler Ebene zu veröffentlichen.

Mit der April-Zuchtwertschätzung werden in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweden, Niederlande und Flandern/Belgien die Zuchtwerte aller genomisch getesteten Holsteinbullen, die älter als 10 Monate und im Besitz einer EuroGenomics Partnerorganisation sind, veröffentlicht. Spanien und Polen werden sich später an diesem Austauschprozess beteiligen.

Die Veröffentlichung der direkt geschätzten genomischen Zuchtwerte erfolgt auf den jeweiligen vier Länderskalen. Sie umfasst die Einzel- und vor allem auch den Gesamtzuchtwert in den Ländern. Dieses ist ein großer Vorteil für die Züchter, da sie jetzt die international eingesetzten genomischen Vererber unter den länderspezifischen Bedingungen vergleichen können. Für Züchter außerhalb EuroGenomics sind diese Vererber jetzt auf vier verschiedenen Länderskalen verfügbar.

EuroGenomics ist das international führende Konsortium für eine zuverlässige genomische Zuchtwertschätzung. Dieser Schritt der Partner des EuroGenomics-Konsortiums ist eine konsequente Fortführung, den Mitgliedern zuverlässige Zuchtwerte und Bullenrangierungen der eigenen und der EuroGenomics-Partner zu liefern.

Quelle: DHV/vit

Nach Vorlage der delegierten Rechtsakte durch die Europäische Kommission am 11. März 2014 zu wesentlichen Basisrechtsakten der GAP-Reform betont Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: Diese Rechtsakte werden derzeit intensiv geprüft. Wir haben Brüssel mitgeteilt, dass wir uns dafür auch die notwendige Zeit nehmen werden. Solange erteile ich keine Zustimmung.

Hintergrund

Rat und EP (Europäisches Parlament) wurden von der Kommission bei der Erarbeitung der delegierten Rechtsakte in Expertengruppen angehört. Die delegierten Rechtsakte treten in Kraft, sofern nicht Rat (mit qualifizierter Mehrheit) oder EP (mit einfacher Mehrheit) innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben.

Die Rechtsakte können jedoch auch schon früher in Kraft treten, wenn Rat und EP schon vor Ablauf der Frist mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden. Die Mitgliedstaaten wurden mit sehr kurzer Frist aufgefordert, bereits heute (21. März 2014) mitzuteilen, ob sie beabsichtigen, eine dieser delegierten Verordnungen abzulehnen. Der Rat könnte dann ggf. schon am 14. April 2014 den delegierten Verordnungen zustimmen.

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Quelle: BMEL

Die deutsche Ernährungsindustrie braucht Exporterleichterungen im Handel mit den USA. Vor dem Hintergrund der diese Woche stattfindenden vierten Verhandlungsrunde zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) fordert die BVE die EU-Verhandler auf, die europäischen Interessen ehrgeizig zu vertreten. Die Erwartungen der Ernährungsindustrie an die TTIP-Verhandlungen sind hoch, das jährliche Exportvolumen beträgt 1,4 Mrd. Euro. EU-Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzstandards sind unantastbar, hingegen sollen Bürokratieabbau und regulatorische Kooperation Kosten erheblich senken. Auch geografische Herkunftsangaben wie zum Beispiel Schwarzwälder Schinken, Bayerisches Bier, Lübecker Marzipan oder Spreewälder Gurken sind in den USA nicht anerkannt und somit auch nicht geschützt. Das erschwert die Positionierung in neuen Märkten. ergänzt Minhoff.

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Quelle: BVE

Der österreichische Tierarzt Dr. Bernhard Url soll neuer Direktor der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit werden. Dies teilte der Verwaltungsrat der EFSA in der vergangenen Woche mit. Url ist bereits seit dem Rücktritt der bisherigen Direktorin im Oktober 2013 kommissarisch geschäftsführender Direktor der EFSA. Er arbeitet bereits seit dem Jahr 2012 bei der EFSA. Zuvor war er rund zehn Jahre bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) tätig.

Quelle: EFSA/Vetion

Die EU-Kommission hat einen Durchführungsbeschluss mit Programmen der Mitgliedstaaten zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen im Jahr 2014 im Amtsblatt veröffentlicht.

Für das kommende Jahr wurden 142 Programme aus den 28 Mitgliedstaaten genehmigt. Insgesamt stellt die EU 160,7 Mio EUR zur Verfügung, fast 40 Mio weniger als 2013. Aufgrund der Erleichterungen bei der Überwachung beantragten die Mitgliedstaaten für die Bekämpfung und Überwachung von TSE nur noch 25,1 Mio EUR, was weniger als die Hälfte der ursprünglich für 2013 vorgesehenen Summe ist. Frankreich gibt nach wie vor am meisten dafür aus (7,6 Mio EUR), weit dahinter folgen Deutschland mit 2,4 Mio EUR und Italien mit 2,1 Mio EUR.

Quelle: ADT Brüssel

Das EU-Parlament hat am 21. November mit großer Mehrheit das neue Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 beschlossen. Es wird für die nächsten sieben Jahre Forschungs- und Technologieprojekte mit rund 70 Milliarden Euro fördern. Davon sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, wie sie auch die Biotechnologie-Branche prägen, profitieren. Mit dem neuen Forschungsprogramm sollen bis 2020 nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden. Um die Höhe des Budgets hatten die EU-Organe und die Mitgliedstaaten gerungen. Nun muss nur noch der EU-Ministerrat zustimmen, um das Rahmenprogramm in Kraft zu setzen.

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Quelle: biotechnologie.de

Die Europäische Kommission hat 22 Programme zur Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der EU und in Drittländern mit einem Volumen von insgesamt 70 Mio. Euro genehmigt. Insgesamt wurden 34 Anträge bei der EU eingereicht. Die Projektkosten teilen sich je zu 50% die EU und der Mitgliedsstaat. Deutschland hat nach Wegfall der CMA kein derartiges Projekt mehr umsetzen können und ist auch bei dieser Projektausschreibung nicht dabei. Wie die Kommission weiter mitteilte, betreffen die ausgewählten Programme unter anderem hochwertige Erzeugnisse, die als Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.), als Produkte mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.) oder als garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) eingetragen sind. Aber auch die Vermarktung von Qualitätsfleisch, Ökoprodukten, Milch und Milcherzeugnissen wird in den nächsten drei Jahren von der EU unterstützt.

Quelle: DGfZ

Europäische Firmen, die aus Nebenprodukten der Lebensmittelindustrie hochwertige Futtermittel herstellen, schließen sich zu einem Verbund zusammen. Am 1. Januar 2014 beginnt die European Former Foodstuff Processors Association, kurz EFFPA offiziell ihre Arbeit. Die EFFPA hat das Ziel, einen EU-Rechtsrahmen für den sicheren Einsatz von Nebenprodukten in der Futtermittelherstellung mit zu entwickeln und die Nahrungsmittelverschwendung zu reduzieren.

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Quelle: AHO

- Auf der Fleischpackung sollen Mast- und Schlachtort vermerkt werden -

Die Gesundheits- und Verbraucherexperten der Europäischen Kommission gehen davon aus, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten den beteiligten Unternehmen beträchtliche Kosten verursachen würde. In einem durchgesickerten Berichtsentwurf werden die gesamten Mehrkosten der Marktteilnehmer auf bis zu 50 % der Betriebskosten geschätzt, sollte die EU die Pflicht zur Angabe des Herkunftslandes einführen. Die Brüsseler Beamten erwarten radikale Anpassungen entlang der Wertschöpfungskette, darunter eine Renationalisierung des Fleischhandels sowie die Verringerung sowohl der Zwischenhändler als auch der Anzahl der verwendeten Teilstücke. Hinzu kommen mehr Bürokratie für Verarbeiter und Behörden sowie höhere Endverbraucherpreise.
Quelle: SUS online