EU-Informationen

Zwanzig führende Pflanzenwissenschaftler aus mehreren Ländern haben sich in einem offenen Brief an die politischen Entscheider in der EU gewandt. Darin warnen sie vor finanziellen und politischen Einschränkungen für die Pflanzenforschung in Europa. Insbesondere fordern sie, dass Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich möglich sein müssen.

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Quelle: TransGen

Auf ihrer Mitgliederversammlung am 13. Oktober 2014 in Brüssel haben die Vertreter der ADT-Mitgliedsorganisationen über die Bedeutung von Leitlinien im EU-Recht diskutiert. Tim Gumbel von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (Sanco) der Europäischen Kommission erläuterte zunächst die Rechtsnatur von Leitlinien, die zwar nicht explizit im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt sind und daher im Gegensatz zu Verordnungen, Richtlinien oder Beschlüssen nicht zu den rechtsverbindlichen Akten zählen, aber dennoch und unabhängig von ihrer Rechtswirkung Teil des EU-Rechts sind. Leitlinien können sowohl von der Kommission als auch von den Mitgliedstaaten erlassen werden und sind häufig in Basisrechtsakten, wie z. B. der EU-Tiertransportverordnung bereits vorgesehen. Die Leitlinien dienen dann beispielweise dazu, bewährte Praktiken zu beschreiben, um die Durchsetzung des EU-Rechts zu erleichtern. Sie können aber nie das EU-Recht verbindlich auslegen; dies verbleibt in der ausschließlichen Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Es gibt eine Rechtsprechung des EuGH hinsichtlich von Leitlinien, die den Ermessensspielraum der Kommission bei deren Erstellung betont und klarstellt, dass diese in erster Linie die Kommission selber binden. Gumbel wies darauf hin, dass die EU künftig möglicherweise häufiger zum Instrument der Leitlinie greifen könnte, weil dies als Maßnahme der besseren Rechtssetzung gesehen wird, welche ein Schwerpunkt der neuen Juncker-Kommission sein wird. Diskussionsbedarf gibt es noch mit Blick auf die Frage, ob und inwieweit Leitlinien das bestehende Recht durch konkrete Vorgaben präzisieren sollten und welche tatsächliche Rechtswirkung sie dann entfalten. Nach Ansicht der ADT sollten Leitlinien eher einen allgemeinen Rahmen abstecken, innerhalb dessen die Betroffenen festgelegte Ziele erreichen können.

Quelle: ADT

Das Direktorat Bioökonomie der EU Kommission organisiert für den 21. November 2014 einen Info Day zum nächsten Aufruf 2015 der Gesellschaftlichen Herausforderung 2 in Brüssel. Interessenten erhalten Informationen aus erster Hand und können sich kostenlos bis zum 17. November 2014 für die Veranstaltung registrieren unter

scic.ec.europa.eu/fmi/INFODAY-RTD-2014/start.php

Die Gesellschaftliche Herausforderung 2 deckt folgende Förderbereiche in Horizont 2020 ab:

• Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft

• marine und maritime Forschung

• Biowirtschaft

Nachmittags werden in den drei parallelen Workshops spezifische Themen besprochen. Im Förderbereich Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft stehen folgende Punkte auf der Agenda:

Food, agriculture and forestry topics in sustainable food security:

- Sustainable food production systems

- Safe food and healthy diets and sustainable consumption

- Global drivers of food security

Agriculture and forestry topics in ISIB:

- ISIB 2- Thematic networks

- ISIB 3 - Rural growth

- ISIB 4 – Sustainable data management for forestry

Agriculture and forestry topics in Water and waste calls

Im vergangenen Milchjahr 2013/14 haben acht EU-Mitgliedstaaten die ihnen zugeteilte Milchquote überschritten und müssen deshalb eine Superabgabe an die EU entrichten.

Die Quote wird in der EU 2015 abgeschafft.

Mehr als zugeteilt gemolken haben Deutschland (1,9%), Österreich (3,2 %), die Niederlande (4%), Polen (1,7%), Dänemark (2,1%), Irland (0,6%), Zypern (3,6%) und Luxemburg (1%), wie aiz.info schreibt. Insgesamt betrug die Überlieferung 1,469 Millionen Tonnen, was eine gesamthafte Superabgabe von 409 Millionen Euro nach sich zieht. Insgesamt blieben die EU-Anlieferungen aber 4,6 Prozent unter der erlaubten Quote von 150,97 Millionen Tonnen, weil 20 Staaten unterlieferten.

Quelle: lid

Bessere Schulung für sicherere Lebensmittel (Better Training for Safer Food, BTSF) ist eine Initiative der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission. BTSF veranstaltet Schulungen in den Bereichen europäisches Lebens- und Futtermittelrecht, Pflanzenschutz sowie Rechtsvorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz. Die zuständige Agentur der Europäischen Kommission für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (CHAFEA) hat die ADT Projekt GmbH beauftragt in den nächsten beiden Jahren 10 einwöchige Trainingsseminare für insgesamt 280 Mitarbeiter der zuständigen Behörden und beauftragten Stellen der EU-Mitgliedstaaten zum Themenbereich Tierkennzeichnung, -registrierung und –rückverfolgbarkeit durchzuführen. Die ADT Projekt GmbH hat dazu ein interdisziplinäres Team aus verschiedenen europäischen Ländern zusammengestellt.

Quelle: ADT Projekt GmbH

Brücken in der biobasierten Wirtschaft bauen und einen Marktzugang für grüne Produkte schaffen, das ist das Ziel des Public-Private-Partnership (PPP) namens Biobased-Industries (BBI). EU-Kommission und Wirtschaft haben sich hier zusammengeschlossen, um die Rahmenbedingungen für die europäische Bioökonomie zu verbessern. Insgesamt stehen 3,7 Milliarden Euro in den kommenden sieben Jahren für Forschungsprojekte und Initiativen zur Verfügung. Bewerbungen für die ersten 16 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 150 Mio. Euro sind bis zum 15. Oktober möglich.

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Quelle: biotechnologie.de/sw

Als Folge des Schweizer Referendums vom 9. Februar 2014 wurden die Verhandlungen über die Assoziierung der Schweiz zum Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, Horizont 2020, ausgesetzt. Eine Assoziierung wird nach wie vor angestrebt, jedoch hat die Schweiz aktuell nach wie vor den Status eines Drittstaats (third country). Die Teilnahme von Schweizer Einrichtungen kann somit nicht für die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von drei Partnern aus drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder Assoziierten Ländern berücksichtigt werden.

Der Schweizer Bundesrat hat am 25. Juni eine Übergangsregelung beschlossen, die es Schweizer Einrichtungen (Wissenschaft und Industrie) ermöglicht, weiterhin als Partner und Koordinatoren an Verbundforschungsprojekten in Horizont 2020 teilzunehmen. Im Sinne einer sogenannten projektweisen Beteiligung können die für Horizont 2020 vorgesehenen Schweizer Mittel übergangsweise direkt an Forschende in der Schweiz bezahlt werden, deren Teilnahme im Rahmen von Horizont 2020 durch die Europäische Kommission nicht gefördert wird. Das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation wird die dazu nötigen Antragsformulare vermutlich im Herbst 2014 auf seiner Website veröffentlichen.

Weiterhin ausgeschlossen bleibt eine Bewerbung von Forschenden an Schweizer Institutionen auf ERC-Grants. Die Teilnahmemöglichkeiten Schweizer Institutionen an den Marie Skłodowska-Curie-Aktionen sind eingeschränkt.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

www.euresearch.ch/fileadmin/redacteur/SERI/Fact-sheet_Horizon_2014-06-25_e.pdf

Quelle: Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften

Die EFSA hat ein Gutachten zur Frage des Schwanzkupierens bei Schweinen veröffentlicht. Beim Kürzen der Schwänze handelt es sich um eine Praxis, die das Risiko des Schwanzbeißens, einem der hartnäckigsten Probleme in der modernen Schweinehaltung, verringern soll. Dieses Verhalten kann verschiedene Ursachen haben, einschließlich eines Mangels an Materialien (wie Stroh, Heu, Silage, Kompost oder Torf), die Schweine benötigen, um eine Reihe von Verhaltensbedürfnissen zu befriedigen. Das Angehen des Schwanzbeißens soll dazu beitragen, die Notwendigkeit für das Kupieren der Schwänze zu reduzieren.

Die EFSA-Sachverständigen haben sich insbesondere mit den Zusammenhängen zwischen folgenden Aspekten befasst:

  • Risikofaktoren, wie unzureichendes bzw. fehlendes funktionelles Beschäftigungsmaterial; oder ein schlechter Gesundheitszustand
  • Folgen für das Wohlergehen, wie die Unfähigkeit, die Umgebung zu erkunden, nach Futter zu wühlen oder Nester zu bauen; Konkurrenz um Beschäftigungsmaterialien; und Verletzungen oder Schmerzen durch Schwanzbeißen
  • Tierbezogene und nicht tierbezogene Indikatoren, wie Schwanz-, Ohren- oder Flankenbeißen; eine Zunahme von Hautläsionen; oder Manipulationen an Buchtgenossen und Stalleinrichtung

Für ihre Bewertung nahmen die EFSA-Sachverständigen eine statistische Analyse vor, bei der sie auf Informationen aus verfügbaren Datenbanken zurückgriffen. Da die vorliegenden Daten nicht speziell zur Bewertung von Risikofaktoren für das Schwanzbeißen entwickelt wurden, schlagen die Sachverständigen ferner ein Modell zur EU-weiten Datenerhebung vor. Dieses Modell soll den Zugang zu aussagekräftigeren Informationen über Risikofaktoren des Schwanzbeißens verbessern und somit letztlich die Risikobewertung optimieren.

Das vorliegende Gutachten soll die Bemühungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Umsetzung von Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen unterstützen.

Gutachten:
Scientific Opinion concerning a Multifactorial approach on the use of animal and non-animal-based measures to assess the welfare of pigs: www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/3702.htm

Quelle: EFSA

Die Europäische Kommission hat neue Vorschriften für staatliche Beihilfen zugunsten von Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) veröffentlicht. FuEuI ist zum Einen von der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) betroffen, die allgemein festlegt, welche Arten von Beihilfen von der Genehmigungspflicht durch die Europäische Kommission ausgenommen sind. Zum Anderen gilt der FuEuI-Unionsrahmen, welcher die Kriterien bestimmt, nach denen genehmigungspflichtige Beihilfen durch die Kommission geprüft werden.
Quelle: AID

Die EFSA stellt Antragstellern Leitlinien für die Sicherheitsbewertung von Futtermittelzusatzstoffen zur Verfügung, die Bacillus-Arten enthalten bzw. aus diesen gewonnen werden.

Bei Bacillus-Arten handelt es sich um Bakterien, die in Futtermitteln breite Verwendung als Probiotika oder Quellen für weitere Futtermittelzusatzstoffe finden. Einige Stämme produzieren Giftstoffe, die beim Menschen lebensmittelbedingte Erkrankungen hervorrufen können, welche zu Symptomen wie Durchfall, Übelkeit oder Erbrechen führen.

Der vorliegende Leitfaden, eine Aktualisierung der 2011 veröffentlichten Empfehlungen, enthält Kriterien für die Unterscheidung gefährlicher und ungefährlicher Stämme. Die EFSA schlägt Antragstellern vor, zellbasierte In-vitro-Methoden zu verwenden, um die Fähigkeit der Stämme zur Giftstoffproduktion zu bewerten. Die Sachverständigen der EFSA werden diesbezügliche neue wissenschaftliche Ansätze und Erkenntnisse überprüfen, sollten diese verfügbar werden.

Durch eine 2013 durchgeführte öffentliche Konsultation über den Leitlinienentwurf wurde sichergestellt, dass vor Fertigstellung des Dokuments ein möglichst breites Spektrum an wissenschaftlichen Ansichten und Informationen berücksichtigt wurde.

Quelle: EFSA