EU-Informationen

Mehrwertsteuer soll abgeschafft werden

In Russland soll die Mehrwertsteuer von 10% für Importe von Zuchttieren einschließlich Geflügel sowie Zuchtmaterial für die Zeit bis Ende 2020 aufgehoben werden. Der Ministerpräsident der Russischen Föderation, Dmitri A. Medwedew, hat dies bereits vor knapp einem Jahr bei der Eröffnung der Landwirtschaftsmesse Goldener Herbst in Moskau den dortigen Bauern verkündet.

Quelle. ZAR

Am 8. März haben die Abgeordneten des europäischen Parlamentes die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (Tiergesundheitsrecht / Verordnung (EU) 2016/429) verabschiedet. Am 31. März wurde der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht, er tritt 20 Tage später in Kraft (ABl. L 84, S. 1). Der größte Teil der Regelungen wird jedoch erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren Anwendung finden. In der Zwischenzeit steht die EU vor der großen und entscheidenden Herausforderung, notwendige Details durch die Erarbeitung und Verabschiedung von Durchführungs- bzw. delegierten Rechtsakten zu regeln, die dann gleichzeitig mit dem Tiergesundheitsrechtsakt in Kraft treten. Diese Rechtsakte werden für die Tierhalter und die in der Tierhaltung agierenden Organisationen von außerordentlich praktischer Bedeutung sein. Bei der Erarbeitung vor allem delegierter Rechtsakte ist das Mitspracherecht der einzelnen Mitgliedstaaten jedoch nur gering.

Quelle: ADR

Interessenvertreter auf EU-Ebene, Tierschutz, Transport und Landwirtschaft, haben ergänzend zu den Leitlinien Tiertransport Rind, eine Version für Schweine erarbeitet. Diese wurde im letzten Herbst abschließend von allen Beteiligten unterzeichnet, steht seitdem jedoch nur in englische Sprache zur Verfügung. Eine Übersetzung ist zwar angekündigt worden, allerdings aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln bis jetzt noch nicht durchgeführt worden. Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) hat nun eine deutsche Fassung erstellt.

Der Praxis-Leitfaden kann bei Interesse in der ZDS-Geschäftsstelle angefordert werden.

Quelle: ZDS

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 17. Februar 2016 einen neuen Wissenschaftlichen Bericht zur Porzinen Epizootischen Diarrhoe (PED) veröffentlicht. Der Bericht geht zurück auf ein Wissenschaftler-Netzwerk, das sich im Jahr 2015 mehrmals getroffen hatte, darunter zwei Mitarbeiter aus Deutschland. Obwohl die in Finnland, Frankreich, Irland und Schweden beobachteten Fälle auf Virusstämme zurückgeführt werden konnten, die zu fast 99 % identisch mit den Virusstämmen in Nord-, Südamerika und Asien waren (USA/OH851/2014), verliefen die Krankheitsverläufe in Europa schwächer als in den anderen Ländern. Die Wissenschaftler gehen daher davon aus, dass andere Faktoren die Schwere des Krankheitsverlauf massgeblich beeinflussen. Genannt werden Biosicherheit und Immunstatus der Tiere.

Quelle: ZDS

Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) teilt mit, dass der Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP) am 18. Februar 2016 eine positive Stellungnahme zur Überführung des bivalenten BTV-Impfstoffes BTVpur AlSap 1-8 der Firma Merial in ein Multistrain-Dossier abgegeben hat. Es ist damit zu rechnen, dass die Europäische Kommission die Einschätzung der EMA übernehmen wird. Der BTV-Impfstoff wird dann europaweit in unterschiedlichen Kombinationen der Serotypen 1, 4 und 8 (mono- oder bivalent) zur Vermarktung zugelassen sein. Mit der im zweiten Quartal 2016 erwarteten Novellierung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung wird es dann möglich sein, Rinder und Schafe mit einem bivalenten Impfstoff gegen die BTV Serotypen 4 und 8 zu immunisieren. Es ist allerdings noch nicht bekannt, ab wann erste Impfstoffdosen eines entsprechenden Impfstoffes in Deutschland verfügbar sein werden.

Quelle: FLI

Presseerklärung der EMA

Anfang Februar 2016 veröffentlichte die EU-Kommission die erste Aufforderung, Programmvorschläge für die Absatzförderung von Agrarerzeugnissen einzureichen. Insgesamt stehen in diesem Jahr rund 111 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 28. April 2016.

Die Anträge sind unter ec.europa.eu/agriculture/promotion/index_de.htm über ein Teilnehmerportal einzureichen. Die EU-Kommission wird nach Bewertung der Anträge voraussichtlich im Herbst über deren Annahme entscheiden. Die Anträge sind bis zum 28. April 2016 direkt an die Kommission zu richten (und nicht – wie in der Vergangenheit – an die Behörden der Mitgliedstaaten).

2016 stehen Gelder in Höhe von 111 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei sind für Einzellandprogramme im Binnenmarkt 26 Millionen Euro vorgesehen, für Einzellandprogramme in Drittländern 68 Millionen Euro, für Mehrländerprogramme 14 Millionen Euro und für Einzellandprogramme im Falle einer schwerwiegenden Marktstörung drei Millionen Euro.

Nach den neuen Vorschriften wird die nationale Kofinanzierung entfallen, um gleiche Bedingungen für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Die EU-Kofinanzierungssätze werden deutlich angehoben auf 70 Prozent für Einzellandprogramme, die von einer oder mehreren vorschlagenden Organisation aus einem einzigen Mitgliedstaat eingereicht werden, 80 Prozent für Mehrländerprogramme und für Programme in Drittländern sowie 85 Prozent für Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen.

Vor allem verarbeitete Nahrungsmittel wie Brot, Teigwaren und Schokolade können neuerdings gefördert werden. Zudem wird die die Angabe des Ursprungs der Erzeugnisse sowie von Marken möglich sein. Es ist geplant, zukünftig auch Projekte von Erzeugerorganisationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu fördern.

Quelle: BLE

In Amsterdam findet derzeit eine EU-Ministerkonferenz zu Antibiotika-Resistenzen statt. Die Niederlande haben das Thema zu einem Schwerpunkt ihrer Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2016 gemacht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird bei der Konferenz durch die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth vertreten.

Sie erklärt: Antibiotikaresistenzen sind ein grenzüberschreitendes Problem und sie stellen ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier dar. Um die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen zu vermeiden, müssen wir den Einsatz von Antibiotika auf das therapeutisch notwendige Maß begrenzen. Das wird aber nur gelingen, wenn Veterinär- und Humanmedizin eng zusammen arbeiten. Wichtig ist auch, den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten weiter zu intensivieren.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ergänzt: Mein Ziel ist die konsequente Erfassung und die kontinuierliche Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung. Mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes haben wir ein System zur Antibiotikaminimierung im Stall etabliert. In einem nächsten Schritt werde ich weitere Regelungen zum Einsatz von Antibiotika bei Tieren auf den Weg bringen. Insbesondere die Anwendung von Reserveantibiotika muss restriktiver werden. Gleichzeitig gebietet es aber der Tierschutz, dass wir kranke Tiere mit den Wirkstoffen behandeln, wenn das notwendig ist.

Quelle: BMEL

Eine Kennzeichnungspflicht für Erzeugnisse von geklonten Tieren und deren natürlichen Nachkommen wäre für die europäische Agrar- und Ernährungswirtschaft mit erheblichen Kosten verbunden. Zu diesem Schluss kommt das Beratungsunternehmen ICF International in einer aktuellen Studie, die im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt wurde. Grund sind vor allem umfangreiche und teure Anstrengungen zur Rückverfolgung. Nach Einschätzung der Analysten kämen auf Nutztierhalter und -züchter Mehrausgaben in der Größenordnung von insgesamt 10 Mrd. Euro pro Jahr zu, sollte die Kennzeichnung natürlicher Nachkommen über DNA-Tests bestätigt werden müssen. Ohne die Anforderung an DNA-Tests beliefen sich die Kosten auf immer noch 800 Mio. Euro jährlich.

Auf EU-Ebene wird derzeit ein Klonmoratorium verhandelt. Die Vorlage der Europäischen Kommission lässt allerdings den Umgang mit natürlichen Nachkommen geklonter Zuchttiere außen vor. Besonders das Europaparlament drängt auf eine umfassende Berücksichtigung. ICF International zufolge dürfte es durch eine Kennzeichnungspflicht auch in Drittstaaten direkte und indirekte Mehrkosten für Züchter geben, die genetisches Material und lebende Tiere in die EU exportieren.

Da nach wissenschaftlichem Kenntnisstand keine gesundheitliche Gefährdung von den Produkten von Klonen und den Produkten von Nachkommen von Klonen ausgeht, lehnt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V. (ADR) eine Kennzeichnung der entsprechenden Produkte ab. Des Weiteren kann aus Sicht der ADR davon ausgegangen werden, dass weniger als 1 % aller Rinder von geklonten Tieren abstammen, so dass die Verhältnismäßigkeit hier in Frage gestellt werden muss.

Quelle: AgE/ADR

Neue EU-Vorschriften zur Verbesserung des Handels mit Zuchttieren und genetischem Material bekamen am 11. Jänner grünes Licht vom Europäischen Parlament. Darin werden die Rechte und Pflichten der Tierzüchter neu definiert. Ein informelles Abkommen wurde mit dem Rat bereits am 16. Dezember vereinbart, das noch der Zustimmung des Parlaments und der endgültigen Verabschiedung durch den Rat bedurfte. Die Überarbeitung vereint alle vorhandenen tierzuchtrechtlichen Vorschriften, enthält harmonisierte Vorschriften für Reinrassigkeit, verstärkte Kontrollen (insbesondere bei der Einfuhr) und klärt die Rechte der Zuchtverbände.

Zuchtbetriebe müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um die Anerkennung der nationalen Behörden zu erhalten. Die neuen Regeln definieren auch die Rechte der Mitglieder. Besondere Vorschriften gelten für gefährdete Rassen, um die genetische Vielfalt in Europa zu erhalten. Die Reform wurde mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament beschlossen. Die endgültige Verabschiedung wird für Mitte April erwartet.

Quelle: Agra Facts/ADR

Die Europäische Kommission wird 2016 insgesamt 160,5 Mio. Euro für die Programme der Mitgliedstaaten zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter Tierseuchen zur Verfügung stellen. Von den 141 eingereichten Programmen wurden 130 Programme aus 28 Mitgliedstaaten genehmigt. Wie in den vergangenen vier Jahren entfällt der größte Anteil auf die Bekämpfung der Rindertuberkulose; hierfür sind knapp 62,8 Mio. Euro (bzw. 39 %) des gesamten Budgets vorgesehen. Für die Bekämpfung von Salmonellosen sind 17,3 Mio. Euro eingeplant. Die Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien (TSE) erhalten 12,1 Mio. Euro, die Rinderbrucellose 10,3 Mio. Euro und die Blauzungenkrankheit 7,4 Mio. Euro. Wenn man sich die Aufteilung der Mittel nach Mitgliedstaaten anschaut, so stellt man fest, dass das Vereinigte Königreich mit 32,1 Mio. Euro unverändert zu den Vorjahren am meisten erhält. Auf dem zweiten Rang folgt Spanien mit insgesamt 30,7 Mio. Euro. Deutschland erhält EU-Zuschüsse in Höhe von 1,6 Mio. Euro. Im Laufe des Jahres können diese Zuteilungen in Abhängigkeit von der Entwicklung bei den einzelnen Tierseuchen oder dem Auftreten neuer Krankheiten angepasst werden.

Quelle: ADT Brüssel