Herr Dr. Holger Vogel aus Mecklenburg-Vorpommern wurde anläßlich der erweiterten Vorstandssitzung des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) am 28.09.2014 in Nachfolge von Dr. Martin Hartmann zum neuen Präsidenten des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte gewählt. Er wird das Amt zum 01. Januar 2015 übernehmen. Er wird von den Vizepräsidenten DVM Toby Pintscher (Sachsen), Dr. Arno Piontkowski (Nordrhein-Westfalen), Dr. Cornelia Rossi-Broy (Berlin), Dr. Christine Bothmann (Schleswig-Holstein) und Dr. Christian Cegla (Rheinland-Pfalz) unterstützt.

Quelle: BbT

Die neueste Ausgabe des vierteljährlichen Newsletters der europäischen SAVE Foundation ist erschienen, unter anderem mit folgenden Themen:

- SAVE auf neuen Wegen: Jahrestreffen 2014 im Lonjsko Polje Naturpark, Kroatien

- Verleihung der Arca-Deli® Awards 2014
Die Auszeichnung verleiht Produkten von alten Rassen und Sorten eine Wertsteigerung, denn sie zeigt dem Konsumenten, dass die Erhaltungsarbeit hinter dem Produkt auf europäischer Ebene anerkannt wird.

Ausgezeichnet wurden dabei auch drei Produkte aus Deutschland:

  • Schinken von alten Schweinerassen
  • Pullunder aus der Wolle alter Schafrassen
  • Bildungsangebot mit Poitou Eseln

- Das Nagoya Protokoll zu genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen tritt in Kraft

Und noch natürlich noch viel mehr.

Den ganzen Newsletter können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen: SAVE ENews 14 3de .

Quelle: SAVE-Foundation

- Finanzielle Erleichterungen für Hengsthalter -

Gute Nachricht für Hengsthalter: Die EU-Kommission hat die Richtlinien für EU-Besamungsstationen gelockert. Die Hengste müssen künftig nicht mehr so oft auf die Erkrankung CEM (Deckseuche) untersucht werden, so dass sich die Kosten für die Stationen reduzieren.

Seit Jahren klagen die Betreiber von EU-Besamungsstationen über zu viel Bürokratie und zu hohe Auflagen. Besonders die vorgeschriebene häufige Beprobung der Hengste auf die hochinfektiöse, bakterielle Geschlechtskrankheit Kontagiöse Equine Metritis (CEM), meist als Deckseuche bezeichnet, stand in der Kritik. Deshalb hatte der Weltzuchtverband WBFSH unter Federführung der drei deutschen Experten Dr. Lutz Alswede, Dr. Thomas Heilkenbrinker und Prof. Dr. Harald Sieme einen Antrag auf Änderung der EU-Verordnung für Besamungsstationen gestellt. Diesem Antrag kam die Kommission nun nach. In der Praxis bedeutet dies, dass Hengsthalter je nach Zahl ihrer Hengste zwischen mehreren hundert und mehreren tausend Euro im Jahr sparen können. Weitere Erleichterungen ergeben sich für die Zulassung neuer schnellerer und preiswerterer Untersuchungsmethoden bei Krankheiten mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
Dr. Klaus Miesner, Leiter des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), sagt: Ich bin sehr froh, dass die EU dem Vorschlag unserer Expertenkommission gefolgt ist und wir für unsere Hengsthalter in bekanntlich schwierigen Zeiten Verbesserungen erzielen konnten.

Quelle: FN-press

- Heereman nimmt nach 46 Jahren Abschied -

Fast ein halbes Jahrhundert stand er der Westfälischen Reit- und Fahrschule vor: Constantin Freiherr Heereman von Zydtwyck (Riesenbeck), knapp drei Jahrzehnte auch Präsidiumsmitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN),Präsident des Deutschen Bauernverbands (1969–1997), Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (1995–2003) und Mitglied des Deutschen Bundestags (1983–1990) verabschiedete sich in einem Festakt von seinem Ehrenamt als Vorstandsvorsitzender der Schule.

Freiherr Heereman ist gelebtes Ehrenamt, bescheinigte FN-Präsident Breido Graf zu Rantzau dem Westfalen. Als ehemaliger Präsident des Deutschen Bauernverbandes sei er ein Segen für die ländlichen Berufsstände gewesen. Der FN, deren Präsidiumsmitglied er 28 Jahre (bis 2004) war, habe er stets als guter Freund und Ratgeber zur Seite gestanden. Rantzau erinnerte an die vielen großen Turniere und Fahrchampionate, die Heeremans Reitanlage um Schloss Surenburg weit über die Grenzen Westfalens bekannt gemacht haben.
Als Nachfolger Heeremans hält nun der Anton Holz, Vizepräsident der Landwirtschaftskammer NRW, die Zügel der Westfälischen Reit- und Fahrschule fest in der Hand.

Quelle: FN Presse

Die anstehende Novelle der Düngeverordnung wird derzeit bundesweit heiß diskutiert. Fachleute erwarten, dass sich insbesondere für die Veredlungsbetriebe zusätzliche Verschärfungen und Mehrkosten ergeben können. Hier sind insbesondere längere Lagerzeiten für Gülle und verschärfte Vorschriften für die zulässigen Phosphormengen bei der Wirtschaftsdüngung zu nennen. Trotz der anstehenden Anpassungen macht Nordrhein-Westfalen zusätzlichen Druck. In einem von NRW in den Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag wird die Regierung aufgefordert, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen. Nordrhein-Westfalen will seinen Antrag bereits auf der nächsten Bundesratssitzung am 7. November 2014 zur Abstimmung stellen. Hierzu wurde eine sofortige Sachentscheidung ohne vorherige Ausschussbefassung beantragt.

Quelle: SUS online

Die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) hat zur Fachmesse EuroTier einige neue Merkblätter veröffentlicht. Interessenten erhalten diese wie auch weitere Merkblätter kostenfrei am DLG-Stand in der Halle 26, B30. Darüber hinaus ist ein kostenfreier Download im Internet unter www.dlg.org/neue_merkblaetter.html möglich.

Quelle: DLG

Seit der Premiere im Januar 2013 auf dem ErlebnisBauernhof der Internationalen Grünen Woche konnte das Schweine Mobil mehr als 1.000.000 Besucherkontakte zählen und hat mittlerweile über 10.000 Kilometer kreuz und quer durchs Land zurückgelegt. Damit hat das vom Hof Seeger aus Hessen, dem Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) und der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft (FNL) entwickelte Instrument für den verstärkten Dialog zwischen Tierhaltern und Verbrauchern alle Erwartungen an die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit weit übertroffen und sich als Dauerbrenner in der Agrarkommunikation etabliert.

Damit zukünftig noch mehr Ausleihen zu realisieren sind, wird ein zweites Schweine Mobil auf der EuroTier in Hannover vom 11.11. bis 14.11.2014 der Öffentlichkeit präsentiert.

Quelle: FNL

Auch Jungrinderaufzucht ist auf einer Kurzrasenweide möglich. Das zeigte sich jetzt bei einem über zwei Jahre laufenden Praxisversuch im Versuchs- und Bildungszentrum Haus Riswick. Kurzrasenweiden haben den Vorteil, dass weniger Futter vergeudet, und der Aufwuchs bestmöglich verwertet wird. In der Milchviehhaltung wird dieses Weidesystem häufig praktiziert.

Wie die Gewichtsentwicklung der jeweils zehn Jungtiere in den Jahren 2012 und 2013 belegt, liefert die Kurzrasenweide genügend Futter für eine adäquate Aufzucht. Zum Teil lag der Energiegehalt des als hervorragend zu beurteilenden Weideaufwuchses bei etwa 7 MJ NEL/kg Trockenmasse (Mai 2012). In Phasen der Trockenheit mit verhaltenem, zum Schossen neigendem Weidefutteraufwuchs wurden immerhin noch 6 MJ NEL/kg Trockenmasse erreicht. Fläche und Besatzdichte wurden so angepasst, dass der Aufwuchs eine mittlere Höhe von 5 bis 7 cm hatte. Die Zunahmen der Jungrinder, die mit einem Alter von sechs bis acht Monaten und einem durchschnittlichen Lebendewicht von 280 kg aufgetrieben wurden, lagen im Schnitt der beiden Jahre bei 800 g/Tier/Tag. In Spitzenzeiten wurden bis zu 1146 g Tageszunahmen realisiert. Sowohl im Hochsommer 2012 als auch 2013 sank der Grasaufwuchs bedingt durch Trockenheit. In beiden Jahren fiel auf, dass die Rinder im Spätsommer dieses Weniger an Futter rasch kompensierten. Erst zum Ende der Weidesaison Ende Oktober, Anfang November, sanken die Zunahmen deutlich. Die Weidefuttermengen genügten aber während der gesamten Weideperioden in beiden Versuchsjahren. Das zeigten die Ergebnisse der Wuchshöhenmessungen. Das angestrebte Ziel, bis zum Abkalbedatum mit 24 bis 26 Monaten eine ausreichende Lebendmasseentwicklung vorzuweisen, wurde bei den Rindern auf Kurzrasenwiese ohne Schwierigkeiten erreicht.

Quelle: Reicht kurzes Gras für junge Rinder? von Anne Verhoeven, Dr. Clara Berendonk und Dr. Martin Pries in Landwirtschaftliches Wochenblatt 17/2014, S. 39 - 40

In Niedersachsen tritt Anfang November 2014 eine Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit BHV1 in Kraft. Bereits ab 1. November dürfen infizierte Rinder nur noch im Stall gehalten und nicht mehr verkauft werden. Es gelten folgende Regelungen:

  • Verbot der Einstallung von Rindern aus nicht BHV1-freien Betrieben
  • Verbot der Impfung gegen BHV1
  • Verbot der Verbringung geimpfter Rinder
  • Stallhaltung für Rinder aus nicht BHV1-freien Betrieben

Quelle: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz/DGfZ

Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes hat gestern kein Urteil darüber gefällt, ob konventionell gezüchtete Gemüsesorten weiter patentiert bleiben dürfen. Erst in drei bis fünf Monaten werde die schriftliche Entscheidung mitgeteilt, sagte Ruth Tippe von der Initiative Kein Patent auf Leben! dem Infodienst. Vor dem Patentamt in München, wo gestern eine Anhörung zu den umstrittenen Fällen stattfand, hatten sich Demonstranten versammelt und forderten ein Eingreifen der Politik, um die Patentierung von Pflanzen und Tieren zu stoppen.

Lesen Sie die ganze Meldung hier.

Quelle: Informationsdienst Gentechnik