Während die Milchbauern in Deutschland mit Niedrigstpreisen zu kämpfen haben, hat sich in München das Europäische Institut für profitable Milchproduktion (ineda) gegründet.
Die Klägerin ein Branchenverband genossenschaftlich organisierter dänischer Schlachthofgesellschaften und Schweinezüchter - begehrt aus abgetretenem Recht ihrer Mitglieder von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz wegen der Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts. Sie wirft der Beklagten vor, von Anfang 1993 bis 1999 für Fleisch von nicht kastrierten männlichen Schweinen aus Dänemark faktisch ein Importverbot verhängt zu haben, durch das ihren Mitgliedern in der genannten Zeit ein Schaden von mindestens 280.000.000 DM entstanden sei. >>>
Quelle: AHO
Der heute auf der Tagesordnung stehende Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel stellt eine deutliche Verschärfung zum gegenwärtig geltenden Recht dar
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Nicht nur Lebensmittel von geklonten Tieren selbst, sondern auch die ihrer Nachkommen können, wenn überhaupt, nur nach einem strengen Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden", betonte Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ende Juni in Luxemburg. Nach geltendem Recht sind nur die Lebensmittel von geklonten Tieren und nicht die ihrer Nachkommen erfasst. Die vorliegende Regelung ist somit deutlich strenger als die bestehenden Vorschriften. Lebensmittel bedürfen grundsätzlich keiner Zulassung vor dem Inverkehrbringen, für Klonfleisch gilt dies vor dem Hintergrund der Novel Food Verordnung nicht. >>>
Quelle: BMELV
Die bedarfsgerechte Energie- und Nährstoffversorgung von Milchkühen ist unter den Bedingungen des ökologischen Landbaus nicht immer einfach umzusetzen. Eine gewisse Fluktuation des Futterangebots kann sich auf Milchleistung und -inhaltsstoffe auswirken. Ein Forschungsvorhaben hat Daten aus der Milchleistungsprüfung und von Tankmilchproben von Ökobetrieben ausgewertet und einen Überblick über den Status quo des Fütterungs- und Leistungsgeschehens in diesen Betrieben erstellt.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesprogramm Ökologischer Landbau.
Quelle: forschung.oekolandbau.de
In Hamburg ist in dieser Woche der erste BSE- Fall bei einem Rind bestätigt worden. Das teilte die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz mit. Die über zehn Jahre alte Milchkuh war in der vergangenen Woche ohne Anzeichen einer BSE-Erkrankung verendet und anschließend überprüft worden. Die zuständigen Behörden haben entsprechend reagiert, zwei gefährdete Rinder im betreffenden Bestand identifiziert und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen. >>>
Quelle: AHO
Gründe, Umfang und Struktur staatlicher Zahlungen
Wenn über staatliche Zahlungen für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume berichtet wird, dann werden oft nur Summen und Beträge genannt, Vergleiche mit anderen Wirtschaftssektoren angestellt oder die Bedürftigkeit und Bedarfe von anderen gesellschaftlichen Gruppen aufgezeigt. Was oft aber nicht geschieht, ist die Beantwortung der Frage, warum Mittel in den Agrarbereich fließen, wie sie verwendet werden und welche Effekte davon ausgehen. Hier gibt es also objektiven Aufklärungsbedarf. Um dem gerecht zu werden, hat der aid ein neues Heft herausgegeben, das vor allem darauf ausgerichtet ist, die Ziele der unterschiedlichen Zahlungen und Förderungsmaßnahmen verständlich zu machen. Es wird erklärt, was beispielsweise dazu dient, die Einkommenssituation der Familien in der Landwirtschaft zu stabilisieren, die ländlichen Infrastrukturen zu erhalten oder den Belangen von Umwelt- und Naturschutz gerecht zu werden.Der auf der Tagesordnung stehende Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel stellt eine deutliche Verschärfung zum gegenwärtig geltenden Recht dar. Nicht nur Lebensmittel von geklonten Tieren selbst, sondern auch die ihrer Nachkommen können, wenn überhaupt, nur nach einem strengen Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden, betonte Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Luxemburg. >>>
Die Kastration von Ferkeln bleibt über das Jahr 2015 hinaus möglich. In der Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrates wurde eine parlamentarische Initiative zurückgezogen, weil das Verbot zu kurzfristig angesetzt wäre.
In der Schweiz werden jährlich etwa 1,3 Millionen männliche Ferkel kastriert, damit ihr Schlachtfleisch nicht einen unangenehmen Ebergeruch verströmt. Ab 2010 dürfen die Tiere nicht länger auf die konventionelle Weise ohne Betäubung kastriert werden.
Maya Graf (Grüne/BL) wollte die Ferkelkastration ab 2015 gänzlich verbieten. Weder ein Eingriff unter Narkose noch die Impfung vermöchten zu befriedigen. Die einzige sinnvolle Lösung sei die vollständige und rasche Umstellung auf die Ebermast. Mit der WBK kam die Initiantin nun zum Schluss, dass bei einem Kastrationsverbot ab 2015 nicht genügend Erfahrungen mit den weiterhin zulässigen Methoden gesammelt werden könnten. Zudem suchten der Bund und die involvierten Partner verstärkt nach Methoden, die für Tierschutz, Produzenten, Grossverteiler und Konsumenten akzeptabel seien.
Quelle: AHO