Stillstand ist Rückschritt. Niemand weiß das besser als deutsche Tierhalter. Sie haben neben den Bestimmungen eines modernen Tierschutzgesetzes die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) zu erfüllen, die in vielen Punkten über die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2008/120/EG hinausgeht. Baugenehmigungen erfolgen auf der Grundlage von Recht und Ordnung. Diese Grundlage ist mit dem Urteil aus Magdeburg angezweifelt worden und hat zu einem behördlichen Aktionismus geführt, der nicht nur den Bestandsschutz gerade erst genehmigter Ställe in Frage stellt, sondern auch künftige Planungen und Investitionen in neue und moderne Ställe erschwert.

Quelle: BRS

Die EU-Kommission diskutiert seit längerem die Grenzwerte für eine optimale Kupferversorgung von Schweinen. Auf der einen Seite ist Kupfer ein essentielles Spurenelement, kann aber bei Überdosierung auch mit dem Kot ausgeschieden werden und reichert sich dann u.U. im Boden an. Diskussionsgrundlage für die Diskussion auf EU-Ebene war bisher eine Stellungnahme des EFSA-Expertengremiums. Das Gremium hatte sich auf amerikanische Daten gestützt und übersehen, dass bei den Versuchstieren unter einer Antibiose der Grenzwert gesenkt werden kann. Die EU-Kommission setzt sich aber für eine Reduzierung von Antibiotika bei Nutztieren ein, so dass jetzt vermutlich eine schrittweise Reduzierung greifen wird. Dabei stützt sich die EU-Kommission auf ein Gutachten der FEFAC, das sich u.a. auf Ergebnisse niederländischer Studien bezieht.

Quelle: BRS

Nachdem ein Wolf innerhalb von sechs Monaten zweimal Schafe in Bad Wildbad gerissen hat, soll der Ort nun zum Wolfsgebiet erklärt werden. Bei dem Wolf handelt es sich um ein männliches Einzeltier, das aus Norddeutschland nach Baden-Württemberg gekommen ist und unter dem Kürzel GW 852m geführt wird. Erstmals wurde er im Nordschwarzwald Ende November 2017 nachgewiesen.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg / DGfZ

Ein rotes X liegt über dem grauen Foto der zurückgetretenen Landwirtschaftsministerin aus NRW, Christina Schulze Föcking. Daneben die Bilder von Barbara Otte Kinast, CDU-Agrarministerin aus Niedersachsen und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Dieses Foto mit der Bemerkung Täterin Nr. 1 weg hat die Tierrechtsorganisation Peta am 15. Mai auf Facebook veröffentlicht.

Quelle: topagrar

Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking ist am Dienstag (15.05.2018) von ihrem Amt zurückgetreten. In den vergangenen Monaten und Wochen habe sie Drohungen erfahren, die ich nie für möglich gehalten hätte und die das Maß des menschlich Zumutbaren weit überschritten haben, erklärte sie auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz in Düsseldorf. Sie sagte: Der Preis meines politischen Amtes für meine Familie ist zu hoch und Ich stehe zu allen inhaltlichen Entscheidungen, die ich in diesem Amt getroffen habe. In den letzte Monaten stand die Ministerin in der Kritik wegen Vorwürfen zur Tierhaltung im heimischen Mastbetrieb, wegen der aufgelösten Stabsstelle Umweltkriminalität und eines vermeintlich Hacker-Angriffs auf ihren Fernseher, der auf einen Bedienfehler zurückging, so der WDR.

Quelle: DGfZ

In § 2 Nr. 1 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) wird neben einer angemessenen Ernährung und Pflege auch eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere vorgeschrieben. Konkretere Ausführungen dazu sind für die Haltung von Schweinen mit den tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) festgelegt. Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) hat verschiedene wissenschaftliche Studien ausgewertet und auf dieser Basis ein Merkblatt erarbeitet, welches auf sämtliche Aspekte der Sauenhaltung und Ferkelproduktion eingeht, wie z.B. die Befriedigung des Explorations- und Futtersuchbedürfnisses durch das Angebot von Beschäftigungsmaterial oder die artgerechte Ernährung durch einen ausreichend hohen Rohfaser- und Strukturgehalt in der Ration.

Quelle: TVT/DGfZ

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Im Rahmen ihrer Frühjahrstagung verlieh die Verbindungsstelle Landwirtschaft-Industrie am 3. Mai bereits zum sechsten Mal ihren Tilo Freiherr von Wilmowsky-Preis an eine Persönlichkeit, die sich um das deutsche Agribusiness verdient gemacht hat. Preisträger ist Prof. Ernst Kalm, der für sein außerordentliches Engagement vor allem im Bereich Tierzucht und Tierhaltung geehrt wurde.

Quelle: VLI

Foto: v.l.n.r.: Preisträger Prof. Ernst Kalm, VLI-Vorsitzende Dr. Thomas Kirchberg

Sieben wissenschaftliche Arbeiten rund um das Thema Pferd prämiert

Den Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist auch in diesem Jahr die Verleihung des GWP-Förderpreises vorausgegangen. Die Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft um das Pferd prämiert dabei die besten Abschlussarbeiten, die an deutschen Hochschulen zum Thema Pferd geschrieben werden. Die Jury bildeten Hendrik Fiegel (Starnberg), Dr. Julia Mack (Ohlstadt) und Prof. Dr. Cornelius Jongeling (Mettingen).

Quelle: fn-press/GWP

Müssen auf Einhaltung selbst gesetzter Regeln achten

Vom Auktionsgebaren bis zum Datenschutz, von der Gesundheitsdatenbank bis zur Zuchtverbandsordnung: Die deutsche Pferdezucht muss sich aktuell mit einer Vielzahl von Themen auseinandersetzen. Das Treffen des Beirats Zucht im Rahmen der Jahrestagungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Magdeburg bot die Gelegenheit zu einem umfassenden Sachstandsbericht und ließ noch Zeit zum Blick über den Tellerrand.

Quelle: fn-press

  • Registrierung für Schweinehalter bis 6. Juli 2018 möglich
  • Schweinehalter, die Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und/oder Mast betreiben, können sich registrieren

Nach erfolgreichem Start in ihre zweite, ebenfalls dreijährige Programmphase startet die Initiative Tierwohl jetzt eine weitere, zusätzliche Registrierungsphase für Schweinehalter. Bis zum 6. Juli 2018 können sich Schweinehalter, die Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und/oder Mast betreiben, über einen Bündler registrieren lassen. Einen entsprechenden Bündler können die Landwirte aus einer von der Initiative Tierwohl auf ihrer Webseite ( www.initiative - tierwohl.de ) veröffentlichten Liste auswählen und ab sofort kontaktieren. Zur Registrierung sind auch Betriebe zugelassen, die in der Vergangenheit abgemeldet oder ausgeschieden sind.

Quelle: Initiative Tierwohl