Euterentzündungen (Mastitiden) zählen zu den wirtschaftlich bedeutendsten Krankheiten in der Haltung von Milchrindern. Ihre Behandlung erfolgt derzeit meist durch Antibiotika, auch in biologisch wirtschaftenden Milchviehbetrieben: Der Einsatz von antibiotischen "Trockenstellern" gilt als Standardverfahren am Ende der Laktation. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeit ist Bio-Milch bei Antibiotokaverabreichung für zehn Tage nach der Kalbung nicht verkehrsfähig, was erhebliche ökonomische Verluste für den Bio-Landwirt bedeuten kann.

Diese Situation war der Anlass für das Forschungsvorhaben "Klinische Prüfung von Homöopathika (Nosoden) in der Kontrolle von Mastitiden des Rindes (NoKoM)" (FKZ 02OE410): Als Alternative zu der konventionellen Trockenstelltherapie sollte ein Therapiesystem entwickelt werden, in dem auf den Einsatz antibiotischer Trockensteller verzichtet wird und diese durch eine homöopathische Nosode ersetzt werden. Dies entspricht nicht nur den gesetzlichen Grundlagen zum ökologischen Landbau, sondern auch den Verbrauchererwartungen sowie der Forderung nach möglichst minimaler Umwelt- und Lebensmittelbelastung durch die Nutztierhaltung.


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Die Fast-Food-Kette Burger King hat jetzt angekündigt, ab dem ersten Januar 2008 in den niederländischen Restaurants kein Bacon zu servieren, welches von unbetäubt kastrierten Ferkeln stammt. Burger King will das notwenige Fleisch aus Großbritannien und Irland beziehen. Burger King folgt damit dem Konkurrenten McDonald's, der dies schon in den Niederlanden für ihre Produkte "EggMcMuffin" and "Big Tasty Bacon" angekündigt hatte. Auch die niederländischen Lebensmittelproduzenten Hema, Unox und Bakker Bart haben kürzlich angekündigt, auf Fleisch von unbetäubt kastrierten Schweinen zu verzichten.

Quelle: AHO

Ab 2008 benötigen Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu einem wirtschaftlichen Zweck über 65 Kilometer transportieren, einen EU-konformen Befähigungsnachweis. Bis Ende 2007 können bestehende Befähigungsnachweise oder Bestätigungen der Landwirtschaftskammer nach dem bisherigen "Tiertransportgesetz Strasse" umgeschrieben werden, berichtet der österreichische Pressedienst AIZ am Donnerstag, 22. November. Die Befähigungsnachweise müssten bescheinigen, dass die Person Tier haltender Landwirt beziehungsweise auf dem Betrieb beschäftigt ist. Andernfalls sei ab 2008 ein entsprechender Ausbildungskurs mit anschließender Prüfung zu absolvieren, um den Befähigungsnachweis zu erhalten.
Zusätzlich müssen Personen, die Tiere über 65 Kilometer, aber unter acht Stunden transportieren, als Transportunternehmer für Kurzstrecken zugelassen sein. Diese Zulassung zum Transportunternehmer ist betriebsbezogen; pro Betrieb ist nur eine Zulassung erforderlich. Dies teilte laut AIZ die Landwirtschaftskammer Österreich mit. 

Quelle: AHO

Biosupermärkte schießen wie Pilze aus dem Boden. Der Markt kommt kaum noch hinterher, genügend Bio-Produkte zu liefern. Deshalb gibt es immer öfter Übergangs- und Ausnahmeregelungen für Biobauern. So dürfen beispielsweise Bio-Kuhhalter ihre Kühe über den Winter tagaus, tagein im Stall anbinden, ganz ohne Auslauf. Der Gesetzgeber möchte die Biobauern vor abschreckenden Investitionen in tiergerechtere Laufställe schützen.
Das Fernsehmagazin "quer" des bayrischen Rundfunks weist jetzt nach, dass die Hälfte aller Bio-Milchbauern ihre Kühe an die Kette legt, während gleichzeitig immer mehr konventionelle Bauern ihren Tieren freien Auslauf in modernen tiergerechten Ställen lässt.
Gleichzeitig versprechen Bio-Verbände wie "Bioland" oder "Naturland" den ahnungslosen Konsumenten, dass bei Bio-Kühen Weidegang oder zumindest Auslauf im Laufhof vorgeschrieben ist.
Sie finden den Sendungsbeitrag auf dem Internetauftritt des Bayrischen Rundfunks. 

Quelle: AHO

Ferkelkastration - es gibt noch keine taugliche Alternative 

Auf europäischer Ebene wird seit längerem das Thema "Ferkelkastration" diskutiert. Außerhalb der EU haben sich bereits zwei Staaten (Norwegen und die Schweiz) ausdrücklich für ein Verbot der Kastration ohne Betäubung ausgesprochen, ohne über praktikable Alternativen zu verfügen. In den Niederlanden kommt eine vergleichbare Vorgabe nicht vom Staat, sondern vom Lebensmittelhandel. Seitens der EU-Kommission wird zurzeit mit dem so genannten PIGCAS-Projekt eine Bestandsaufnahme und Meinungsbildung zu diesem Thema in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt, denn die europäische Tierschutzrichtlinie zur Schweinehaltung enthält den Auftrag, nach Alternativen zur operativen Kastration zu suchen.

Vor diesem Hintergrund fand am 19.11.2007 in Bonn ein Workshop der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft statt, dessen Ziel darin bestand, einen Überblick zu den möglichen Alternativen und zu deren Praktikabilität zu gewinnen. Das Ergebnis war ernüchternd: Weder die verschiedenen Verfahren der Betäubung und der Schmerzbehandlung noch mögliche Alternativen zur bisherigen Kastration, wie z. B. die Impfung gegen Ebergeruch (Immunreaktion) sind in absehbarer Zeit praxistauglich einsetzbar. In allen Fällen besteht noch Forschungs- und Entwicklungsbedarf, um sowohl den Forderungen des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes (Ebergeruch) als auch den Bedingungen des Marktes gerecht zu werden. Das betrifft die Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Betäubungs- und Schmerzmitteln genauso wie die jeweilige praxistaugliche Anwendungstechnik, die öffentliche Akzeptanz, mögliche Risiken oder Nebenwirkungen für Mensch und Tier und nicht zuletzt die Abwägung von Aufwand und Nutzen. Als zuständiger Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sprach sich Unterabteilungsleiter Prof. Dr. W. Zwingmann abschließend ausdrücklich dafür aus, keine voreiligen Entscheidungen für oder gegen ein Verfahren zu treffen, bevor die Tauglichkeit nicht eindeutig geklärt ist.

Kontakt:

Dr. Kirsten Sanders
Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde e.V.
Adenauerallee 174
53113 Bonn

Richtlinie über die Förderung von innovativen Verfahren und Technologien im Bereich der Züchtung und Vermehrung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Deadline für die Einreichung der Projektskizzen ist der 21. Februar 2008. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der anliegenden Bekanntmachung.

 

Gerade weil die Diskussion um die Grüne Gentechnik nach wie vor großen Raum in Politik, Wirtschaft und der Wahrnehmung durch die Verbraucher einnimmt, muss eine GVO-Kennzeichnung von tierischen Lebensmitteln umfassend und dem Grundsatz von Wahrheit und Klarheit verpflichtet sein. Das ist das Fazit eines gemeinsamen Parlamentarischen Abends am 13. November 2007, zu dem die innerhalb der Gesprächsplattform Grain Club zusammenarbeitenden Verbände BVA (Bundesverband der agrargewerblichen Wirtschaft), DRV (Deutscher Raiffeisenverband), DVT (Deutscher Verband Tiernahrung), VDM (Verband Deutscher Mühlen), VdG (Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse) und VDÖ (Verband Deutscher Ölmühlen) in Berlin eingeladen hatten.

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Am 5. November haben sich DBV und ZDS mit Vertretern des Bundeslandwirtschaftsministeriums getroffen, um ein unbürokratisches Vorgehen zur geforderten Erzeugererklärung zur Lebensmittelinformation (gemäß EU-Verordnung 853/2004) abzustimmen. Das in der nationalen Verordnung vorgegebene Muster darf zukünftig durchaus mit dem Lieferschein verbunden werden, wie es in der Vergangenheit von der Wirtschaft immer gefordert wurde.

Bei der 16. Fachtagung für die genossenschaftliche Vieh- und Fleischwirtschaft in Schloss Montabaur wurden heute erstmals öffentlich die "Allianzen für Informations- und Dienstleistungs- Agenturen in der Fleischwirtschaft" (AIDA) vorgestellt.