Mit den Direkteinstellungen bis Ende des Jahres geht das Unternehmen Tönnies einen ersten wichtigen Schritt.

Deutschlands größter Fleischkonzern Tönnies will, dass bis zum Jahresende etwa 6.000 Werkvertragsarbeiter in die Stammbelegschaft wechseln. Schon zum kommenden Monat sollen es ca. 1.800 Arbeitnehmer sein, teilte das Unternehmen mit. Der Konzern reagiert damit auf ein für nächstes Jahr geplantes Verbot von Werkvertragsarbeitern in den Kernbereichen der Fleischindustrie.

Quelle: sus

Der Bundesrat hat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (PDF, 362KB, Datei ist nicht barrierefrei) verabschiedet.

Die Änderung der AVV war nach der Novelle der Düngeverordnung, die seit dem 1. Mai 2020 in Kraft ist, der letzte nötige Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Die AVV soll Ende September 2020 in Kraft treten. Nun sind die Länder in der Verantwortung, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende 2020 zu überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt.

Quelle: BMEL

Unter dem Namen PhönixGroup vereinen sich fünf deutsche Zuchtverbände ab Januar 2021 in Gestalt eines neuen Zuchtprogramms. Partner in diesem Projekt sind die RinderAllianz GmbH (RA), die Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH (RBB), die Rinder-Union West eG (RUW), die Qnetics GmbH (Qnetics) sowie die Rinderunion Baden-Württemberg e.V. (RBW). Ziel ist eine deutlich effizientere Zuchtarbeit.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Verbände sowie der PhönixGroup: www.phoenix-genetics.de

Quelle: elite/PhönixGroup/DGfZ

Die Ausgabe 3/2020 des vierteljährlich erscheinenden Newsletters der europäischen SAVE Foundation (Sicherung der landwirtschaftlichen Arten-Vielfalt in Europa) ist erschienen.

Unter anderem mit folgenden interessanten Themen:

  • Erhalten durch Aufessen - für Konsumenten ein widersprüchliche Prinzip

  • ABS Regelungen in der Praxis

  • Suffolk-Punch: Wissenschaft trifft Erhaltung

  • Kleiner, Grüner, Gesünder? –Tierhaltung in Europa: Wie sieht Nachhaltigkeit aus?

Quelle: SAVE

Am 16.09.2020 wurde im Rahmen des Bundesprogramms Stallumbau die Förderrichtlinie für den Stallumbau für mehr Tierwohl in der Sauenhaltung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sauenhaltende Betriebe können jetzt kurzfristig eine Förderung für Stallbauten erhalten. Die Förderung ist auch für Zuchtbetriebe möglich. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden.

Bei Fragen zu der Förderung: stallumbau@ble.de

Quelle: BLE/DGfZ

Eine Studie zeigt, dass Produktion und Verarbeitung für Milch von Kühen mit Zugang zu Weide und Laufhof deutlich teurer sind, viele Verbraucher aber nicht bereit sind dafür zu zahlen.

Quelle: elite

Hintergrund ist eine neue Warenkaufrichtlinie der EU

Wenn eine Privatperson ein Pferd von einem Unternehmer kauft, werden die Rechte des Käufers durch das sogenannte Verbrauchsgüterkaufrecht erneut gestärkt. Die EU hat im Jahr 2019 eine neue Warenkaufrichtlinie verabschiedet, die seitens der Mitgliedsstaaten bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. Diese Richtlinie privilegiert einerseits den Verbraucher, enthält aber auch die Möglichkeit, den Verkauf lebender Tiere aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht herauszunehmen. Dafür sprechen aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verschiedene Argumente.

Quelle: FN/DGfZ

Nahe des ersten ASP-Fundes im Süd-Osten Brandenburgs wurden weitere infizierte Wildschweine entdeckt.

Das Gesundheits- und Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg hat fünf weitere Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen bestätigt. Die Tiere wurden nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Die Fundorte liegen alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet. Die neuen ASP-Fälle befinden sich in der Nähe des ersten ASP-Fundes von der vergangenen Woche.

Quelle: susonline

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie nochmal auf folgende Dokumente zum Schutz tiergenetischer Ressourcen vor Tierseuchen aufmerksam machen:

 

Tiergenetische Ressourcen und Tierseuchen – Handlungsbedarf für Maßnahmen zur Vorsorge sowie im akuten Seuchenfall
(Stellungnahme des Fachbeirates Tiergenetische Ressourcen (05/2016)

Im Rahmen dieser Stellungnahme werden Möglichkeiten für eine besondere Behandlung von Beständen mit Tieren vom Aussterben bedrohter Rassen im engeren Umfeld eines Seuchenausbruchs dargestellt.

Zu finden unter: www.genres.de/fachgremien/fachbeirat-tiergenetische-ressourcen/veroeffentlichungen


Schutz tiergenetischer Ressourcen im Tierseuchenfall
(Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 10/2018)

Diese Stellungnahme enthält Vorschläge zum Schutz von Tierbeständen in Nukleus- bzw. Basiszuchtbetrieben und Besamungsstationen bei Auftreten der Afrikanischen Schweinepest

Zu finden unter: www.genres.de/fachgremien/wissenschaftlicher-beirat-fuer-biodiversitaet-und-genetische-ressourcen/stellungnahmen


Gesundheitsmanagement und Seuchenschutz für gefährdete Nutztierrassen
(Das Handbuch entstand im Rahmen eines Projektes der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH), welches vom Bundeslandwirtschaftsministerium über die BLE als Projektträger (ptble) gefördert wurde.)

Das neu überarbeitete Handbuch Gesundheitsmanagement und Seuchenschutz für gefährdete Nutztierrassen bietet Tipps für Prävention und Praxis. Es enthält für die wichtigsten Nutztiere einen übergreifenden Biosicherheitskatalog, Vorlagen zum Notfallplan sowie hilfreiche Musterschreiben zur Verwendung im eigenen Betrieb.

Zu finden unter: www.g-e-h.de/index.php/downloadbereich

Siehe auch: www.ble.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2020/200908_Handbuch-Seuchenschutz.html

IBV/DGFZ/GEH

Die Zukunftskommission Landwirtschaft ist am 7. September 2020 im Bundeskanzleramt zu ihrer Auftaktsitzung zusammengekommen. Am Treffen nahmen auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sowie Bundesumweltministerin Svenja Schulze teil. Ziel der Kommission ist, Zielkonflikte zu lösen, statt Alles-oder-Nichts-Forderungen und Schwarz-Weiß-Debatten zu führen, so Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Es braucht einen gesellschaftlichen Ausgleich und eine Befriedung der Gruppen, die häufig gegeneinander auf der Straße und im Netz demonstrieren. Stattdessen sind konstruktive Verständigung und Verständnis füreinander gefragt.

Quelle: BMEL