Nach einem Beschluss der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) in ihren Fachbeiräten für Geflügel sowie Rind- und Kalbfleisch, Schweinefleisch führt ihr Qualitätssicherungssystem ein Monitoringprogramm zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung ein. Wie die QS GmbH am vergangenen Mittwoch weiter mitteilte, fällt der Startschuss für die Geflügelfleischerzeugung im April 2012. Mitte des Jahres solle das Programm auf die Schweinemast ausgedehnt
werden.
Quelle: ZDS
Das Team um Christian Schlötterer vom Institut für Populationsgenetik der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni Vienna) hat jüngst eine Technik für die genetische Analyse ganzer Populationen von Organismen entwickelt. Sie basiert auf der gleichzeitigen Analyse des Genoms mehrerer Vertreter einer Population, Pooling genannt. Besonders interessant ist es, die Genome verschiedener Populationen zu vergleichen: Unterscheiden sie sich die besonders stark, so deutet dies auf eine funktionelle Divergenz, also auf Anpassung, hin.
Quelle: Veterinärmedizinische Universität Wien
Wissenschaftler vom Lehrstuhl für Tierökologie und Tropenbiologie der Universität Würzburg untersuchten erstmals die Verträglichkeit von Bt-Maispollen für Honigbienenlarven unter kontrollierten Laborbedingungen. Nun haben sie die Ergebnisse ihrer Arbeit veröffentlicht: Weder der Pollen von Bt-Mais MON810 noch der einer Bt-Maissorte, die drei verschiedene Bt-Proteine bildet, zeigte eine schädliche Wirkung auf Larvenstadien der Bienen. Der Larventest ist Teil eines vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Projektes der biologischen Sicherheitsforschung.
Mehr Informationen, siehe Link
Quelle: BMBF
Als Reaktion auf die Ergebnisse der Antibiotika-Studie startet Nordrhein-Westfalen heute als erstes Bundesland eine Datenbank zur Dokumentation des Antibiotikaeinsatzes in der Geflügelmast. Zunächst sollen Tierärzte und Landwirte die Daten auf freiwilliger Basis melden, so das sich die Behörden schnell einen Überblick verschaffen können. Für eine rechtlich verpflichtende Datenbank will Minister Remmel auf eine gesetzliche Grundlage des Bundes warten.
Quelle: aho
Mit dem heute vorgelegten Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beabsichtigt Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, der Selektion Antibiotikaresistenter Keime in der landwirtschaftlichen Tierhaltung vorzubeugen. Die Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern.
Die Pressemitteilung finden Sie hier
Quelle: BMELV
Die Tierhalter und die in der Landwirtschaft tätigen Tierärzte nehmen die aktuelle öffentliche Debatte über die Verwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung und die dadurch entstandene Verunsicherung weiter Teile der Bevölkerung sehr ernst. Das haben der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) vergangene Woche in einer gemeinsamen Erklärung zum Einsatz von Arzneimitteln in der Tierhaltung festgestellt.
Quelle: ADR
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weist darauf hin, dass alle Schaf- und Ziegenhalter die Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach den Vorschriften der Viehverkehrsverordnung einhalten müssen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere (auch für Hobbyhalter
mit nur wenigen Tieren) und unabhängig davon, ob der Schaf- oder Ziegenhalter Agrarförderung erhält.
Die Europäische Union gibt Vorgaben zu Umfang und Art der Überprüfung der Schaf- und Ziegenhalter durch die zuständigen Behörden. Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft der Veterinärprüfdienst der ADD, ob die Tierhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt wurde, die Tiere ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, ob ein Bestandsregister im Betrieb vorliegt und dieses die erforderlichen Angaben enthält, Begleitpapiere für zugekaufte Tiere vorhanden sind und ob die Meldungen des Stichtagsbestandes zum 01. Januar sowie der Übernahme von Schafen oder Ziegen erfolgt sind.
Derzeit werden gehäuft Schafe oder Ziegen ohne gültige Kennzeichnung vorgefunden. Oftmals liegt auch kein Bestandsregister im Betrieb vor oder dieses ist unvollständig geführt. Wichtig ist vor allem, dass die vollständigen Angaben zu Herkunftsbetrieben und Übernehmern der Tiere im Bestandsregister eingetragen sind. Häufig werden auch die Stichtagsmeldungen und Übernahmemeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Gerade im Seuchenfall ist es wichtig, die Herkunft und Lebenswege von Tieren nachvollziehen zu können und somit eine effektive Tierseuchenbekämpfung gewährleisten zu können.
Quelle: AHO
Die Diskussion, ob die bei der Erzeugergemeinschaft NEULAND e.V. ausschließlich genutzte Isofluran-Gasnarkose zur Kastration aller NEULAND-Ferkel dem Arzneimittelrecht entspricht, hält weiterhin an. NEULAND selbst ortet in einer Pressemitteilung ein Ablenkungsmanöver einer bestimmten Tierärztelobby
und beruft sich auf ein Schreiben des BMELV vom 10.4.2008, in dem das Ministerium NEULAND e.V. darüber informiere, dass vorbehaltlich der Auffassung der für die Überwachung zuständigen Landesbehörden im Einzelfall (!) eine Umwidmung von Isofluran zulässig sei, wenn das Behandlungsziel nicht mit den zugelassenen Arzneimitteln erreicht werden könne.
Quelle: AHO
Kälber können auch über die Luft mit dem Erreger der Paratuberkulose Mycobacterium avium paratuberculosis
(MAP) infiziert werden. Das berichten jetzt Wissenschaftler aus den Niederlanden und Kanada in der Fachzeitschrift Veterinary Research
. Für ihre Versuche hatten sie Kälbern MAP in die Trachea, auf die Nasenschleimhaut und ins Maul verabreicht. Einigen Kälbern wurde der Erreger nicht zugeführt und dienten so als Kontrollen.
Alle Kälber, denen MAP verabreicht wurde, zeigten sich in der Folgezeit als infiziert
. Der Nachweis wurde über Kot- und Blutproben geführt. Bei einigen Kälber konnte MAP auch in den Tonsillen und den Lymphknoten des Rachenraums nachgewiesen werden.
Die Ergebnisse haben auch praktische Relevanz, da MAP auch in Umgebungsproben infizierter Rinderbestände nachgewiesen werden konnte.
Quelle: Eisenberg SW, Koets AP, Nielen M, Heederik D, Mortier R, De Buck J, Orsel K.
Intestinal infection following aerosol challenge of calves with Mycobacterium avium subspecies paratuberculosis. Vet Res. 2011 Dec 3;42(1):117.
Anlässlich der aktuellen Diskussion um strengere rechtliche Vorgaben zur Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung fordert der Sprecher der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Wilhelm Priesmeier eine drastische Senkung des Einsatzes von Antibiotika in der Tierhaltung. Jede unsachgemäße Anwendung erhöhe das Risiko, dass Krankheitserreger resistent würden.
Quelle: aho