Der Bovine Herpesvirus Typ 1 (BHV-1) führt bei Rindern zu Erkrankungen der Atemwege und der Geschlechtsorgane. Es können auch Totgeburten und vereinzelt Gehirnentzündungen auftreten. Trotz erheblicher Anstrengungen ist der Erreger noch in zu vielen rheinland-pfälzischen Beständen nachweisbar.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hat jetzt eine Impfpflicht angeordnet. Sie gilt ab dem 1. Januar 2009 für alle Rinderbestände, die nicht frei von BHV-1 sind. Die erste Grundimmunisierung muss bis spätestens 31. März 2009 vorgenommen werden, so das LUA. Geimpft werden muss so lange, bis kein BHV1-positives Rind mehr im Bestand ist. Von der Impfpflicht befreit sind Tierhalter, die ihren Bestand bis 31. März 2009 komplett auflösen werden und die Halter reiner Kälbermastbetriebe mit ausschließlicher Stallhaltung.
Obwohl BHV1-Infektionen seit 2001 in Deutschland flächenhaft bekämpft wird, waren in Rheinland-Pfalz Ende 2007 erst 66 Prozent der Rinderbestände BHV1-frei. Im Bundesschnitt waren zu dieser Zeit bereits knapp 80 Prozent der Bestände ohne Befund, einige Bundesländer kommen sogar schon auf über 90 Prozent. Das Problem aus der Sicht des LUA: Von BHV-1-infizierten Tiere geht das Risiko aus, dass sich gesunde Tiere in BHV-1 freien Beständen wieder anstecken.
Die Fristen für die Impfpflicht wurden so gewählt, dass sowohl die betroffenen Tierhalter als auch die Hoftierärzte genug Zeit haben, sich auf diese Maßnahme einzustellen, so das Amt in einer Presseinformation.
Quelle: AHO
Der Schweizer Schweineproduzentenverband Suisseporcs begrüßt die Einigung innerhalb der Branche zur Frage der betäubungslosen Ferkelkastration.
Die wichtigste Forderung von Suisseporcs, nämlich die Wahlfreiheit der Methoden, sei erfüllt, heißt es in einer Medienmitteilung. In einer so genannten Elefantenrunde mit allen Akteuren war die Branche am Freitag, 20. Juni übereingekommen, dass künftig sowohl die Kastration mit Betäubung als auch die so genannte Immunokastration mit einer Spritze möglich sein soll. Coop will beide Methoden ab sofort zulassen, Migros wird vorläufig auf die Inhalationsnarkose setzen. Im gemeinsamen ProSchwein-Projekt müssten in den nächsten Monaten die offenen Fragen bezüglich Deklaration, Qualitätsabsicherung und Export abgeklärt werden. Vor allem beschäftigt sie die Frage, ob Coop bereit sei, die Kosten der Startphase mitzutragen. Es dürfe nicht sein, dass die Schweineproduzenten durch den Entscheid ihres Abnehmers einen Marktnachteil hätten.
Die Coop-Schweinelieferanten verlangen klare Rahmenbedingungen. Angesichts der Tatsache, dass man in der Schweiz noch kaum Erfahrungen mit der Immunokastration gemacht habe, müssten die Coop-Lieferanten nun unfreiwillig eine Vorreiterrolle spielen. Fütterung, Impfregime, Einkaufsbestimmungen und die Qualitätssicherung müssten erst noch ausgehandelt und umgesetzt werden.
Der Schweizer Fleischfachverband (SFF) hält in einer Medienmitteilung fest, dass eine Deklaration der Impfung ausgeschlossen sei. Diese sei nicht machbar und außerdem kontraproduktiv. Ferner will der SFF, dass das gesetzliche Verbot der Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung möglichst rasch umgesetzt wird und nicht erst bis Ende 2009, wie es in der Tierschutzverordnung vorgesehen ist.
Quelle: AHO
Ab 2010 ist die heute gängige Methode der Ferkelkastration ohne Schmerzausschaltung in der Schweiz verboten. Jetzt haben sich die wichtigsten Produzenten-, Handels-, Konsumenten- und Tierschutzorganisationen sowie Coop und Migros geeinigt, welche alternativen Methoden künftig angewendet werden sollen. Im Vordergrund stehen die Kastration nach Inhalationsnarkose und eine Impfung gegen Ebergeruch. Die Umsetzung soll zügig angegangen werden.
Lesen Sie dazu mehr in der anliegenden Pressemitteilung!
Quelle: Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft (SHL)
Das Thema Biopatente ist ein hochkomplexes Thema
, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer zur Eröffnung des Kolloquiums Biopatentierung – Patente auf Züchtungsverfahren und die damit erzeugten Pflanzen und Tiere
in Berlin. Wir bewegen uns dabei an der Schnittstelle von Naturwissenschaften, Gesetzgebung, Rechtsprechung und wirtschaftlichen Nutzinteressen
, so der Minister. >>>
Großverteiler Coop will kurzfristig zwei verschiedene Methoden zur Verhinderung des Ebergeruchs zulassen.
Um die bisherige Praxis der Ferkelkastration ohne Betäubung möglichst rasch zu ändern, erlaubt Coop im Programm Naturaplan die Kastration unter Gasnarkose und die Impfmethode, die so genannte Immunokastration, wie es in einer Medienmitteilung heißt. In Bern trafen sich am 20. Juni alle Akteure der Schweinebranche zu einem runden Tisch zum Thema Ferkelkastration.
Sowohl die Narkose als auch die Immunkastration werden vom Schweizer Tierschutz unterstützt. Innert Jahresfrist soll bei Coop die Umsetzung abgeschlossen sein. Damit will Coop noch vor dem Termin Januar 2010, den der Bundesrat gesetzt hat, eine Lösung umgesetzt haben. Jährlich werden in der Schweiz 1,3 Millionen männliche Ferkel kastriert.
Mittelfristig setzt Coop auf die Ebermast als natürlichste und tierfreundlichste Art
, den Ebergeruch zu verhindern. Diese ist für die Großproduktion noch nicht reif, weil es noch nicht möglich ist, auf effiziente Art geruchsbelastete Schweine auszusortieren. Künftig soll eine so genannte elektronische Nase diese Tiere erkennen.
Migros hält sich mit konkreten Taten noch zurück. In einer Medienmitteilung schreibt der Großverteiler, am schnellsten umsetzbar scheine die Kastration unter Narkose. Diese sei praxistauglich und werde von den Kunden am meisten akzeptiert, wie eine Studie ergeben habe. Bei der Impfmethode seien die Konsumenten eher skeptisch, und von ihren Organisationen werde zum Teil die Deklaration verlangt. Weil für die Migros das Tierwohl und die Kundenbedürfnisse im Vordergrund stünden, fordere man eine möglichst rasche Einführung der schmerzfreien Kastration, schreibt Migros weiter. Der 1. Januar 2010 sei zu spät.
Quelle: AHO
Steigende Rohstoff- und Lebensmittelpreise, die Zerstörung von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche, der Rückgang der biologischen Vielfalt und die Verlagerung von landwirtschaftlichen Anbauzonen durch den Klimawandel sind zentrale globale Herausforderungen. Die Agrarwissenschaften können dafür Lösungen entwickeln - daher stärkt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Agrarforschung mit der Zukunftsinitiative Bioenergie und gesunde Ernährung. Ein wichtiger erster Schritt ist dabei die Förderung von Kompetenznetzen in den Agrar- und Ernährungswissenschaften, bei denen das Know-How der besten Forschungseinrichtungen unter Einbindung von Unternehmen gebündelt wird. Hierfür stellt das BMBF in den nächsten fünf Jahren bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Initiative setzt außerdem Vorschläge des Berichts der Bundesregierung Globale Ernährungssicherung durch nachhaltige Entwicklung und Agrarwirtschaft
um, der am Mittwoch beschlossen wurde.
Mehrere Studien zur Sarkosporidieninfektion bei Schweinen haben ergeben, dass Schweine insbesondere bei Freilandhaltung stark mit Sarkosporidien infiziert sein können. Sarkosporidien sind Einzeller, die in den Zellen, vor allem im Muskelfleisch, von höheren Tieren parasitisch leben.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Bewertung der Sarkosporidien - Infektion beim Schwein und die Bedeutung der Sarkosporidiose beim Menschen vorgenommen. Ergebnis der Bewertung war, dass infiziertes Schweinefleisch grundsätzlich eine Infektionsquelle für den Menschen bei dem Verzehr von rohem Fleisch und Rohwurst darstellen kann. Fallberichte zur Sarkosporidiose beim Menschen sind jedoch in Deutschland eher selten, da die Erkrankung nicht meldepflichtig ist und das Auftreten von Krankheitssymptomen mit der Infektionsdosis korreliert. Während schwache Infektionen beim Menschen ohne klinische Symptome verlaufen, führt der Rohverzehr von Fleisch von stark mit Sarkosporidien (S. suihominis) infizierten Schweinen nach 6-12 Stunden zu Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufbeschwerden und Durchfall, der 1-2 Tage anhalten kann.
Um eine Infektion zu verhindern, rät das BfR, Fleischprodukte vor dem Verzehr ausreichend zu erwärmen oder mindestens drei Tage lang bei minus 20 °C zu gefrieren.
Lesen Sie die komplette Stellungnahme des BfR hier.
Quelle: AHO
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren mit den rechtlichen Voraussetzungen für die Erzeugung von Bio- bzw. Öko-Eiern befasst. Seit 1992 ist der ökologische Landbau durch europarechtliche Bestimmungen (EG-Öko-Verordnung) geregelt. Für die Verbraucher ist die Einhaltung dieser Regeln durch auf dem Produkt angebrachte Bio-Siegel (Bio nach EG-Öko-Verordnung
) sichtbar. Bei Eiern ist zudem die erste Zahl des auf jedem Ei befindlichen Aufdrucks ein Hinweis auf die Haltungsform; eine "0″ entspricht dabei der Bio-Haltung. Die Einhaltung der Voraussetzungen der Öko-Haltung wird zum einen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überwacht, zum anderen sind insoweit staatlich zugelassene Kontrollstellen tätig, die mit den Landwirten privatrechtliche Kontrollverträge abschließen.
Zur Meldung Seehofer sucht Hilfe gegen drohende Futtermittelknappheit
erklärt die Agrarexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Christel HAPPACH-KASAN:
Die Vorstellung von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer, dass die drohende Futtermittelknappheit, die die EU durch ihre Regelungswut verursacht hat, durch Futtermittelimporte aus der Ukraine gemindert werden könnte, ist völlig absurd. Die Ukraine hat im vergangenen Jahr 400.000 Tonnen Soja exportiert, insbesondere in die Türkei und nach Griechenland und Bulgarien.
Die EU 27 importiert jedes Jahr 15 Millionen Tonnen Soja und zusätzlich 25 Millionen Tonnen Sojaschrot. Die nackten Zahlen zeigen, die EU muss dringend einen Schwellenwert für in Nord- und Südamerika zugelassene aber in der EU noch nicht zugelassene gentechnisch veränderte Sorten einführen, um die weitere Erhöhung der ohnehin schon sehr hohen Futtermittelpreise zu verhindern.
Darüber hinaus sind die Zulassungsverfahren in der EU zu beschleunigen, die gegenseitige Anerkennung der Zulassung ist überfällig. Schließlich werden gentechnisch veränderte Sorten weltweit jetzt bereits im 12. Jahr auf inzwischen über 114 Millionen Hektar angebaut. Die Züchtungsmethode hat sich hervorragend bewährt.
Quelle: AHO
Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll die rechtliche Grundlage zur Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren (Tierschutz-TÜV
) geschaffen werden.
Hierzu fand am 4. Juni 2008 eine Anhörung des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin statt. Mit Verwunderung hat der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) hierbei die Stellungnahme aus dem Agrarministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnis genommen. Danach wird die Gesetzesänderung von der Mehrheit der Bundesländer befürwortet, weil ein Prüf- und Zulassungsverfahren bei Stalleinrichtungen zur Klarheit bei der Gesetzesinterpretation beitrage.